Inkorporationsüberwachung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Siehe auch==
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==Referenzen==
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Version vom 18. Januar 2023, 10:06 Uhr

Die Inkorporationsüberwachung bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Feststellung einer möglichen, einer stattfindenden oder einer bereits erfolgten Inkorporation radioaktiver Stoffe einschließlich deren dosimetrischer Bewertung:

a) Regelmäßige Überwachung: Überwachung bei einem konstanten und zeitlich nicht eingrenzbarem Inkorporationsrisiko unter Einhaltung definierter Überwachungsintervalle.
b) Überwachung aus besonderem Anlass: Überwachung nach außergewöhnlichen Ereignissen, bei zeitlich begrenztem Umgang, Ein- und Ausgangsmessungen.
Nach: RiPhyKo Teil 2 (Inkorporationsüberwachung)[1]

Siehe auch

Referenzen

  1. Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen. Teil 2: Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition (Inkorporationsüberwachung) (§§ 40, 41 und 42 StrlSchV). Anlage zum RdSchr. vom 12.1.2007 – RS II 3 - 15530/1