Inkorporation

Aus Glossar Strahlenschutz

Als Inkorporation bezeichnet man die Aufnahme eines Stoffes in den Organismus. Die Inkorporation von Radionukliden kann über Atmungsorgane (Inhalation), den Magen-Darm-Trakt (Ingestion) die Haut (intakt oder nicht intakt, perkutane Resorption) oder durch Verletzungen mit radioaktiven Gegenständen (u. a. Spritzen, Stichen, Schrapnelle) erfolgen.

Nach Glossar Messanleitungen[1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2022[2] SSK 2023[3]

Siehe auch

Referenzen

  1. ↑ Rühle H, Kanisch H, Vogl K, Keller H, Bruchertseifer F, Schkade U-K, Wershofen H. Glossar zu den Messanleitungen für die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt und externer StrahIung. September 2009. ISBN 1865-8725
  2. ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet im Umlaufverfahren am 28. August 2022
  3. ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023