Krisenkommunikation: Unterschied zwischen den Versionen

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Krisenkommunikation ist der Austausch von Informationen und Meinungen zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden während einer Krise. Sie beinhaltet [[Risikokommunikation|Risiko-]] und [[Notfallkommunikation]].
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==Weitere Definitionen==
Krisenkommunikation ist der Austausch von Informationen und Meinungen zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden während einer Krise. Sie beinhaltet Risiko- und Notfallkommunikation.
===In früheren Beratungsergebnissen der SSK===
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Krisenkommunikation ist der Austausch von Informationen und Meinungen zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden während einer Krise.  
 
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Risiko- und Krisenkommunikation stehen in einem engen Zusammenhang miteinander, indem die Risikokommunikation ganz entscheidend die Grundlagen für eine gelungene Kommunikation in der Krise legt. Die Realisierungschancen von Krisenkommunikation steigen bzw. fallen erheblich damit, ob ihr eine Risikokommunikation vorausgegangen ist und wie erfolgreich diese war.
:Leitfaden Krisenkommunikation
:{{Strahlennotfallmedizin}}
 
== Siehe auch ==
*[[Krisenmanagement]]


==Referenzen==
==Referenzen==
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[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar A5]]
[[Category:Glossar A5]]
[[Category: Ungeprüft]]
[[Category:AG83-09]]
[[Category:Geprüft 2022]]
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Aktuelle Version vom 27. März 2023, 14:33 Uhr

Krisenkommunikation ist der Austausch von Informationen und Meinungen zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden während einer Krise. Sie beinhaltet Risiko- und Notfallkommunikation.

Diese Definition wurde zuletzt in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2022[1]

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Krisenkommunikation ist der Austausch von Informationen und Meinungen zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden während einer Krise.

SSK 2015[2]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet im Umlaufverfahren am 28. August 2022
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3