Röntgenstrahlung: Unterschied zwischen den Versionen
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==Weitere Definitionen== | |||
=== Im ICRP Glossary (Englisch) === | |||
[http://www.icrpaedia.org/X_ray X ray] | |||
==Referenzen== | ==Referenzen== | ||
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[[Category:Zuständigkeit A3]] | [[Category:Zuständigkeit A3]] | ||
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Aktuelle Version vom 14. April 2023, 10:49 Uhr
Röntgenstrahlung (Photonenstrahlung) besteht aus charakteristischer Röntgenstrahlung und Bremsstrahlung.
Die charakteristische Röntgenstrahlung entsteht, wenn ein Elektron aus einer äußeren Elektronenschale eines Atoms in eine nicht voll besetzte innere Elektronenschale übergeht. Die Differenzenergie der Zustände dient zur Aussendung eines Photons mit dieser Energie oder wird alternativ auf andere Teilchen übertragen (siehe Auger-Effekt). Das Energiespektrum ist ein Linienspektrum mit Photonenenergien, die für das betreffende Element charakteristisch sind. Je nachdem auf welche Schale das Elektron übergeht, wird die Strahlung als K-, L- der M-Strahlung bezeichnet wird.
Die Bremsstrahlung entsteht, wenn geladene Teilchen beschleunigt werden. Sie hat ein kontinuierliches Spektrum.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.
- Nach Glossar Messanleitungen[1]
- Aktuell verwendet in: SSK 2023[2]
Siehe auch
Weitere Definitionen
Im ICRP Glossary (Englisch)
Referenzen
- ↑ Rühle H, Kanisch H, Vogl K, Keller H, Bruchertseifer F, Schkade U-K, Wershofen H. Glossar zu den Messanleitungen für die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt und externer StrahIung. September 2009. ISBN 1865-8725
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023