Strahlenexposition der Bevölkerung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(2 dazwischenliegende Versionen derselben Benutzerin werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Babel|Public exposure}}
{{Babel|Public exposure}}
[[Exposition]] von Personen der Bevölkerung durch [[Strahlungsquelle|Strahlenquellen]], mit Ausnahme [[Berufliche Strahlenexposition|beruflicher]] oder [[Medizinische Strahlenexposition|medizinischer Expositionen]] sowie der Exposition durch die normale natürliche Hintergrundstrahlung. <section begin=more />
[[Exposition]] von Personen der Bevölkerung durch [[Strahlungsquelle|Strahlenquellen]] sowie der Exposition durch die normale [[Natürliche Strahlenexposition|natürliche Hintergrundstrahlung]], mit Ausnahme [[Berufliche Strahlenexposition|beruflicher]] oder [[Medizinische Strahlenexposition|medizinischer Expositionen]].
:{{SSK|324}}
:Nach {{ICRP103}}
:Aktuell verwendet in: {{Referenzen|Vorlage:Grenzwerte Bevölkerung}}
 
==Weitere Definitionen==
===In früheren Beratungsergebnissen der SSK===
Exposition von Personen der Bevölkerung durch Strahlenquellen, mit Ausnahme beruflicher oder medizinischer Expositionen sowie der Exposition durch die normale natürliche Hintergrundstrahlung.  
:{{ICRP103}}
:{{ICRP103}}
:Aktuell verwendet in:
:{{Referenzen|Vorlage:Empf 1 mSv}}
:{{Referenzen|Vorlage:Grenzwerte Bevölkerung|Vorlage:Empf 1 mSv}}  


==Weitere Definitionen==
=== Im ICRP Glossary (Englisch) ===
=== Im ICRP Glossary (Englisch) ===
[http://www.icrpaedia.org/Public_exposure Public exposure]
[http://www.icrpaedia.org/Public_exposure Public exposure]
Zeile 25: Zeile 30:
[[Category:Zuständigkeit A7]]
[[Category:Zuständigkeit A7]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar]]
[[Category: Ungeprüft]]
[[Category: AG83-15]]
[[Category:ICRP Glossary]]
[[Category:ICRP Glossary]]
[[Category:Geprüft 2023]]
__NOTOC__
__NOTOC__
<section end=more />
<section end=more />

Aktuelle Version vom 14. April 2023, 11:04 Uhr

Sprachen: Deutsch English

Exposition von Personen der Bevölkerung durch Strahlenquellen sowie der Exposition durch die normale natürliche Hintergrundstrahlung, mit Ausnahme beruflicher oder medizinischer Expositionen.

Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.

Nach Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
Aktuell verwendet in: SSK 2023[1]

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Exposition von Personen der Bevölkerung durch Strahlenquellen, mit Ausnahme beruflicher oder medizinischer Expositionen sowie der Exposition durch die normale natürliche Hintergrundstrahlung.

Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
SSK 2015[2]

Im ICRP Glossary (Englisch)

Public exposure

In Rechtstexten

Exposition der Bevölkerung ist die Exposition von Personen, mit Ausnahme beruflicher oder medizinischer Exposition.

StrlSchG 2017 § 2 Abs. 6[3]

Exposition der Bevölkerung ist die Exposition von Einzelpersonen, mit Ausnahme beruflicher oder medizinischer Expositionen.

Art 4 Abs. 69 Richtlinie 2013/59/Euratom

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6
  3. Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist