Strahlenexposition der Bevölkerung
Aus Glossar Strahlenschutz
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Exposition von Personen der Bevölkerung durch Strahlenquellen sowie der Exposition durch die normale natürliche Hintergrundstrahlung, mit Ausnahme beruflicher oder medizinischer Expositionen.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.
- Nach Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
- Aktuell verwendet in: SSK 2023[1]
Weitere Definitionen
In früheren Beratungsergebnissen der SSK
Exposition von Personen der Bevölkerung durch Strahlenquellen, mit Ausnahme beruflicher oder medizinischer Expositionen sowie der Exposition durch die normale natürliche Hintergrundstrahlung.
- Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
- SSK 2015[2]
Im ICRP Glossary (Englisch)
In Rechtstexten
Exposition der Bevölkerung ist die Exposition von Personen, mit Ausnahme beruflicher oder medizinischer Exposition.
Exposition der Bevölkerung ist die Exposition von Einzelpersonen, mit Ausnahme beruflicher oder medizinischer Expositionen.
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6
- ↑ Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist