Tolerables Risiko: Unterschied zwischen den Versionen

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Als tolerables Risiko gilt nach ICRP 103 ein Risiko, das zwar nicht willkommen ist, aber nach [[Optimierung]] hingenommen werden kann. Ein [[Grenzwert (Strahlenexposition)|Grenzwert]] begrenzt den Bereich der tolerablen Risiken nach oben.<section begin=more />
Als tolerables Risiko gilt nach ICRP 60 ein Risiko, das zwar nicht erwünscht ist, aber vernünftigerweise toleriert werden kann. Ein [[Grenzwert (Strahlenexposition in geplanten Expositionssituationen)|Grenzwert]] begrenzt den Bereich der tolerablen Risiken nach oben.
:Aktuell verwendet in:
:{{SSK|324}}
:{{Vorlage:Empf Grenzwertsetzung}}


==Weitere Definitionen==
==Weitere Definitionen==
===In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK===
Als tolerables Risiko gilt nach ICRP 103 ein Risiko, das zwar nicht willkommen ist, aber nach [[Optimierung im Strahlenschutz|Optimierung]] hingenommen werden kann. Ein Grenzwert begrenzt den Bereich der tolerablen Risiken nach oben.
:{{Referenzen|Vorlage:Empf Grenzwertsetzung}}
===TRGS 910===
===TRGS 910===
[[Akzeptanzrisiko]] unterhalb dessen ein geringes, akzeptables Risiko besteht und oberhalb dessen ein mittleres Risiko unter Einhaltung der im Maßnahmenkatalog spezifizierten Maßnahmen toleriert wird, sowie ein Toleranzrisiko oberhalb dessen ein hohes Risiko besteht, das als nicht tolerabel bewertet wird.  
Akzeptanzrisiko unterhalb dessen ein geringes, akzeptables Risiko besteht und oberhalb dessen ein mittleres Risiko unter Einhaltung der im Maßnahmenkatalog spezifizierten Maßnahmen toleriert wird, sowie ein Toleranzrisiko oberhalb dessen ein hohes Risiko besteht, das als nicht tolerabel bewertet wird.  
:[https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-910.html TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen in der Fassung vom 13.01.2021]
:[https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-910.html TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen in der Fassung vom 13.01.2021]
'''HINWEIS:''' Die TRGS 910 bezieht sich auf Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung. Zur Einschätzung von Risiken im Strahlenschutz kann man mit Einschränkungen den Vergleich zu Gefahrstoffen nutzen. Aktuell ist im Strahlenschutz eine Adaption des Akzeptanzrisikos in Diskussion als ein Risiko, bei dem keine weiteren zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind.


=== In ICRP ===
=== In ICRP ===
Exposures  that  are  not  unacceptable  are  then  subdivided  into  those  that  are “tolerable”,  meaning  that  they  are  not  welcome  but  can  reasonably  be  tolerated,  and “acceptable”,  meaning  that  they  can  be  accepted  without  further  improvement  i.&nbsp;e. when the  protection  has  been  optimised.  
Exposures  that  are  not  unacceptable  are  then  subdivided  into  those  that  are “tolerable”,  meaning  that  they  are  not  welcome  but  can  reasonably  be  tolerated,  and “acceptable”,  meaning  that  they  can  be  accepted  without  further  improvement  i.&nbsp;e. when the  protection  has  been  optimised.  
:[http://journals.sagepub.com/doi/pdf/10.1177/ANIB_21_1-3 ICRP60 ICRP 60]
:[http://journals.sagepub.com/doi/pdf/10.1177/ANIB_21_1-3 ICRP60]


== Siehe auch ==
==Referenzen==
[[Risiko, akzeptables]]
<references />




[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:Zuständigkeit A1]]
[[Category:Zuständigkeit A1]]
[[Category: Ungeprüft]]
[[Category: AG83-15]]
[[Category: AG83-20]]
[[Category:Geprüft 2023]]
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Aktuelle Version vom 14. April 2023, 11:02 Uhr

Als tolerables Risiko gilt nach ICRP 60 ein Risiko, das zwar nicht erwünscht ist, aber vernünftigerweise toleriert werden kann. Ein Grenzwert begrenzt den Bereich der tolerablen Risiken nach oben.

Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Als tolerables Risiko gilt nach ICRP 103 ein Risiko, das zwar nicht willkommen ist, aber nach Optimierung hingenommen werden kann. Ein Grenzwert begrenzt den Bereich der tolerablen Risiken nach oben.

SSK 2018[1]

TRGS 910

Akzeptanzrisiko unterhalb dessen ein geringes, akzeptables Risiko besteht und oberhalb dessen ein mittleres Risiko unter Einhaltung der im Maßnahmenkatalog spezifizierten Maßnahmen toleriert wird, sowie ein Toleranzrisiko oberhalb dessen ein hohes Risiko besteht, das als nicht tolerabel bewertet wird.

TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen in der Fassung vom 13.01.2021

HINWEIS: Die TRGS 910 bezieht sich auf Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung. Zur Einschätzung von Risiken im Strahlenschutz kann man mit Einschränkungen den Vergleich zu Gefahrstoffen nutzen. Aktuell ist im Strahlenschutz eine Adaption des Akzeptanzrisikos in Diskussion als ein Risiko, bei dem keine weiteren zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

In ICRP

Exposures that are not unacceptable are then subdivided into those that are “tolerable”, meaning that they are not welcome but can reasonably be tolerated, and “acceptable”, meaning that they can be accepted without further improvement i. e. when the protection has been optimised.

ICRP60

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5