Tolerables Risiko
Als tolerables Risiko gilt nach ICRP 60 ein Risiko, das zwar nicht erwünscht ist, aber vernünftigerweise toleriert werden kann. Ein Grenzwert begrenzt den Bereich der tolerablen Risiken nach oben.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.
Weitere Definitionen
In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK
Als tolerables Risiko gilt nach ICRP 103 ein Risiko, das zwar nicht willkommen ist, aber nach Optimierung hingenommen werden kann. Ein Grenzwert begrenzt den Bereich der tolerablen Risiken nach oben.
- SSK 2018[1]
TRGS 910
Akzeptanzrisiko unterhalb dessen ein geringes, akzeptables Risiko besteht und oberhalb dessen ein mittleres Risiko unter Einhaltung der im Maßnahmenkatalog spezifizierten Maßnahmen toleriert wird, sowie ein Toleranzrisiko oberhalb dessen ein hohes Risiko besteht, das als nicht tolerabel bewertet wird.
HINWEIS: Die TRGS 910 bezieht sich auf Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung. Zur Einschätzung von Risiken im Strahlenschutz kann man mit Einschränkungen den Vergleich zu Gefahrstoffen nutzen. Aktuell ist im Strahlenschutz eine Adaption des Akzeptanzrisikos in Diskussion als ein Risiko, bei dem keine weiteren zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
In ICRP
Exposures that are not unacceptable are then subdivided into those that are “tolerable”, meaning that they are not welcome but can reasonably be tolerated, and “acceptable”, meaning that they can be accepted without further improvement i. e. when the protection has been optimised.
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5