Zusätzliche relative Rate: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Die zusätzliche relative Rate (excess relative rate, ERR) ist die relative Erhöhung der Mortalitäts- oder Inzidenzrate (um 1 verminderter Quotient aus totaler Rate und Hintergrundrate) in einer Personengruppe mit einer bestimmten Strahlenexposition im Vergleich zu einer nicht exponierten Gruppe. In der Epidemiologie wird hierfür häufig der Term ‚excess relative risk‘ verwendet. Der Koeffizient in einer linearen Dosiswirkungsbeziehung wird häufig als ERR pro Dosis (Gy<sup>-1</sup> oder Sv<sup>-1</sup>) ausgedrückt. | Die zusätzliche relative Rate (excess relative rate, ERR) ist die relative Erhöhung der Mortalitäts- oder [[Inzidenzrate]] (um 1 verminderter Quotient aus totaler Rate und Hintergrundrate) in einer Personengruppe mit einer bestimmten Strahlenexposition im Vergleich zu einer nicht exponierten Gruppe. In der Epidemiologie wird hierfür häufig der Term ‚excess relative risk‘ verwendet. Der Koeffizient in einer linearen Dosiswirkungsbeziehung wird häufig als ERR pro Dosis ([[Gray|Gy]]<sup>-1</sup> oder Sv<sup>-1</sup>) ausgedrückt. | ||
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Aktuelle Version vom 14. April 2023, 12:15 Uhr
Excess Relative Rate ist eine Weiterleitung auf diese Seite.
Die zusätzliche relative Rate (excess relative rate, ERR) ist die relative Erhöhung der Mortalitäts- oder Inzidenzrate (um 1 verminderter Quotient aus totaler Rate und Hintergrundrate) in einer Personengruppe mit einer bestimmten Strahlenexposition im Vergleich zu einer nicht exponierten Gruppe. In der Epidemiologie wird hierfür häufig der Term ‚excess relative risk‘ verwendet. Der Koeffizient in einer linearen Dosiswirkungsbeziehung wird häufig als ERR pro Dosis (Gy-1 oder Sv-1) ausgedrückt.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.
- Aktuell verwendet in: SSK 2023[1]
Siehe auch
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023