Referenzwert (bei Notfallexpositionen oder in bestehenden Expositionssituationen): Unterschied zwischen den Versionen

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Der Referenzwert bei [[Notfallexpositionssituation|Notfallexpositionen]] oder bestehenden kontrollierbaren [[Bestehende Expositionssituation|Expositionssituationen]] gibt den Dosis- oder Risikowert an, bei dessen Überschreitung Expositionen als unangemessen betrachtet werden und bei dessen Unterschreitung eine [[Optimierung im Strahlenschutz|Optimierung]] des Schutzes durchgeführt werden soll. Der genaue Zahlenwert, der als Referenzwert gewählt wird, hängt von den jeweiligen Umständen der betrachteten Exposition ab. Man spricht dann ggf. auch von Richtwert oder Maßnahmenwert. <section begin=more />
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Gibt bei Notfallexpositionen oder bestehenden kontrollierbaren Expositionssituationen den Dosis- oder Risikowert an, bei dessen Überschreitung Expositionen als unangemessen betrachtet werden und bei dessen Unterschreitung eine Optimierung des Schutzes durchgeführt werden soll. Der genaue Zahlenwert, der als Referenzwert gewählt wird, hängt von den jeweiligen Umständen der betrachteten Exposition ab. Man spricht dann ggf. auch von Richtwert oder Maßnahmenwert. <br>
==Siehe auch==
aus: {{ICRP103}}<ref>{{Vorlage:Empf Organdosisgrenzwerte}} </ref> <ref>{{Vorlage:Empf 1 mSv}} </ref>
*[[Richtwert der Dosis (in Notfall-Expositionssituationen)]]
 
==an anderer Stelle definiert als:==
===In anderen Beratungsergebnissen der SSK:===
Der Referenzwert für die verbleibende (effektive) Dosis im ersten Jahr bei Ereignissen mit Freisetzung radioaktiver Stoffe ist ein radiologisches Schutzziel zur Konkretisierung der übergeordneten Zielsetzung, durch [[Schutzmaßnahmen]] die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten stochastischer Effekte hinreichend zu begrenzen. Dabei gilt auch für Expositionen unterhalb dieses Referenzwertes das [[ALARA]]-Prinzip. Die Planung und Durchführung von konkreten Schutzmaßnahmen dienen diesem Schutzziel. Durch sie sollen verbleibende Dosen so reduziert werden, dass ein Überschreiten des Referenzwertes weitgehend vermieden wird und erhaltene Dosen auch unterhalb des Referenzwertes unter Beachtung der waltenden Umstände möglichst niedrig sind. Dazu zählt insbesondere ein Abwägen zwischen der Höhe erwartbarer Individualdosen ohne oder mit in Frage stehenden Schutzmaßnahmen und der mit diesen Maßnahmen verbundenen Schwere des Eingriffs in das Leben der Bevölkerung. Der Referenzwert für die verbleibende Dosis in [[Notfallexpositionssituation|Notfallsituationen]] und nach Übergang in eine bestehende Situation dient als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Schutzmaßnahmen. Der Referenzwert für die verbleibende (effektive) Dosis für Notfallexpositionssituationen beträgt gemäß den [http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:101:1-2014111925770 Radiologischen Grundlagen] und [https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/ Strahlenschutzgesetz] anfänglich 100 mSv verbleibende (effektive) Dosis im ersten Jahr. Der Referenzwert ist kein Grenzwert.<ref>{{Vorlage:Empf Abgeleitete Richtwerte}}</ref>


In bestehenden Expositionssituationen oder Notfallexpositionssituationen ein festgelegter Wert, der als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen dient. Ein Referenzwert ist kein Grenzwert. <ref>{{Vorlage:Empf Grenzwertsetzung}}</ref>
==Weitere Definitionen==
===In früheren Beratungsergebnissen der SSK===
Der Referenzwert für die [[Verbleibende Dosis|verbleibende (effektive) Dosis]] im ersten Jahr bei Ereignissen mit [[Freisetzung radioaktiver Stoffe]] ist ein radiologisches Schutzziel zur Konkretisierung der übergeordneten Zielsetzung, durch Schutzmaßnahmen die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten [[Stochastischer Effekt|stochastischer Effekte]] hinreichend zu begrenzen. Dabei gilt auch für Expositionen unterhalb dieses Referenzwertes das [[ALARA]]-Prinzip. Die Planung und Durchführung von konkreten Schutzmaßnahmen dienen diesem Schutzziel. Durch sie sollen verbleibende Dosen so reduziert werden, dass ein Überschreiten des Referenzwertes weitgehend vermieden wird und erhaltene Dosen auch unterhalb des Referenzwertes unter Beachtung der waltenden Umstände möglichst niedrig sind. Dazu zählt insbesondere ein Abwägen zwischen der Höhe erwartbarer Individualdosen ohne oder mit in Frage stehenden Schutzmaßnahmen und der mit diesen Maßnahmen verbundenen Schwere des Eingriffs in das Leben der Bevölkerung. Der Referenzwert für die verbleibende Dosis in [[Notfallexpositionssituation|Notfallsituationen]] und nach Übergang in eine bestehende Situation dient als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Schutzmaßnahmen. Der Referenzwert für die verbleibende (effektive) Dosis für Notfallexpositionssituationen beträgt gemäß den [http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:101:1-2014111925770 Radiologischen Grundlagen] und [https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/ Strahlenschutzgesetz] anfänglich 100&nbsp;mSv verbleibende (effektive) Dosis im ersten Jahr. Der Referenzwert ist kein [[Grenzwert (Strahlenexposition in geplanten Expositionssituationen)|Grenzwert]].
:{{Referenzen|Vorlage:Empf Abgeleitete Richtwerte}}


Der Referenzwert ist in einer Notfall-Expositionssituation der Wert der effektiven Dosis oder Organ-Äquivalentdosis, oberhalb dessen Expositionen als unangemessen betrachtet werden. <ref>{{Vorlage:Notfallschutz Fukushima}}</ref>
In bestehenden Expositionssituationen oder Notfallexpositionssituationen ein festgelegter Wert, der als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen dient. Ein Referenzwert ist kein Grenzwert.  
:{{Referenzen|Vorlage:Empf Grenzwertsetzung}}


Der Referenzwert ist in einer Notfall-Expositionssituation der Wert der effektiven Dosis oder Organ-Äquivalentdosis, oberhalb dessen Expositionen als unangemessen betrachtet werden.
:{{Referenzen|Vorlage:Notfallschutz Fukushima}}


Der Referenzwert der verbleibenden Dosis bezieht sich auf die effektive Dosis, die Personen im Laufe des ersten Jahres über alle wirksamen Expositionspfade Inhalation, äußere Bestrahlung und Ingestion durch beim Unfall freigesetzte Radionuklide unter realistischen Annahmen und Bedingungen erhalten. <ref>{{Vorlage:Rahmenempf KatS}}</ref>
Der Referenzwert der verbleibenden Dosis bezieht sich auf die [[Effektive Dosis|effektive Dosis]], die Personen im Laufe des ersten Jahres über alle wirksamen [[Expositionspfad]]e [[Inhalation]], äußere Bestrahlung und [[Ingestion]] durch beim Unfall freigesetzte [[Radionuklid]]e unter realistischen Annahmen und Bedingungen erhalten.  
== Juristische Definitionen: ==
:{{Referenzen|Vorlage:Rahmenempf KatS}}
Der Referenzwert ist in einer Notfall-Expositionssituation oder bestehenden Expositionssituation der Wert der effektiven Dosis oder Organ-Äquivalentdosis oder der Aktivitätskonzentrationswert, oberhalb dessen Expositionen als unangemessen betrachtet werden, auch wenn es sich nicht um einen Grenzwert handelt, der nicht überschritten werden darf. {{Euratom Art4|84}}<ref>{{Vorlage:Empf 1 mSv}} </ref>


In bestehenden Expositionssituationen oder Notfallexpositionssituationen ein festgelegter Wert, der als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen dient. Ein Referenzwert ist kein Grenzwert. {{StrlSchG2018|5|29}}
=== In Rechtstexten ===
Der Referenzwert ist in einer Notfall-Expositionssituation oder bestehenden Expositionssituation der Wert der effektiven Dosis oder Organ-Äquivalentdosis oder der Aktivitätskonzentrationswert, oberhalb dessen Expositionen als unangemessen betrachtet werden, auch wenn es sich nicht um einen Grenzwert handelt, der nicht überschritten werden darf.  
:{{Euratom Art4|84}}


In bestehenden Expositionssituationen oder Notfallexpositionssituationen ein festgelegter Wert, der als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen dient. Ein Referenzwert ist kein Grenzwert.
:{{StrlSchG2017|5|29}}


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=== Im ICRP Glossary (Englisch) ===
== Verwendet in  ==
<references/>
== ICRP (Englisch) ==
[http://www.icrpaedia.org/Reference_level Reference level]
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==Siehe auch==
==Referenzen==
*[[Richtwert]]
<references />


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Aktuelle Version vom 22. November 2023, 15:55 Uhr

Sprachen: Deutsch English

Der Referenzwert bei Notfallexpositionen oder bestehenden kontrollierbaren Expositionssituationen gibt den Dosis- oder Risikowert an, bei dessen Überschreitung Expositionen als unangemessen betrachtet werden und bei dessen Unterschreitung eine Optimierung des Schutzes durchgeführt werden soll. Der genaue Zahlenwert, der als Referenzwert gewählt wird, hängt von den jeweiligen Umständen der betrachteten Exposition ab. Man spricht dann ggf. auch von Richtwert oder Maßnahmenwert.

Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
Diese Definition wurde zuletzt in der 310. Sitzung der SSK am 9./10. Februar 2021 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2023[1] SSK 2015[2]SSK 2022[3]

Siehe auch

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Der Referenzwert für die verbleibende (effektive) Dosis im ersten Jahr bei Ereignissen mit Freisetzung radioaktiver Stoffe ist ein radiologisches Schutzziel zur Konkretisierung der übergeordneten Zielsetzung, durch Schutzmaßnahmen die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten stochastischer Effekte hinreichend zu begrenzen. Dabei gilt auch für Expositionen unterhalb dieses Referenzwertes das ALARA-Prinzip. Die Planung und Durchführung von konkreten Schutzmaßnahmen dienen diesem Schutzziel. Durch sie sollen verbleibende Dosen so reduziert werden, dass ein Überschreiten des Referenzwertes weitgehend vermieden wird und erhaltene Dosen auch unterhalb des Referenzwertes unter Beachtung der waltenden Umstände möglichst niedrig sind. Dazu zählt insbesondere ein Abwägen zwischen der Höhe erwartbarer Individualdosen ohne oder mit in Frage stehenden Schutzmaßnahmen und der mit diesen Maßnahmen verbundenen Schwere des Eingriffs in das Leben der Bevölkerung. Der Referenzwert für die verbleibende Dosis in Notfallsituationen und nach Übergang in eine bestehende Situation dient als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Schutzmaßnahmen. Der Referenzwert für die verbleibende (effektive) Dosis für Notfallexpositionssituationen beträgt gemäß den Radiologischen Grundlagen und Strahlenschutzgesetz anfänglich 100 mSv verbleibende (effektive) Dosis im ersten Jahr. Der Referenzwert ist kein Grenzwert.

SSK 2019[4]

In bestehenden Expositionssituationen oder Notfallexpositionssituationen ein festgelegter Wert, der als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen dient. Ein Referenzwert ist kein Grenzwert.

SSK 2018[5]

Der Referenzwert ist in einer Notfall-Expositionssituation der Wert der effektiven Dosis oder Organ-Äquivalentdosis, oberhalb dessen Expositionen als unangemessen betrachtet werden.

SSK 2015[6]

Der Referenzwert der verbleibenden Dosis bezieht sich auf die effektive Dosis, die Personen im Laufe des ersten Jahres über alle wirksamen Expositionspfade Inhalation, äußere Bestrahlung und Ingestion durch beim Unfall freigesetzte Radionuklide unter realistischen Annahmen und Bedingungen erhalten.

SSK 2015[7]

In Rechtstexten

Der Referenzwert ist in einer Notfall-Expositionssituation oder bestehenden Expositionssituation der Wert der effektiven Dosis oder Organ-Äquivalentdosis oder der Aktivitätskonzentrationswert, oberhalb dessen Expositionen als unangemessen betrachtet werden, auch wenn es sich nicht um einen Grenzwert handelt, der nicht überschritten werden darf.

Art 4 Abs. 84 Richtlinie 2013/59/Euratom

In bestehenden Expositionssituationen oder Notfallexpositionssituationen ein festgelegter Wert, der als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen dient. Ein Referenzwert ist kein Grenzwert.

StrlSchG 2017 § 5 Abs. 29[8]

Im ICRP Glossary (Englisch)

Reference level

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6
  3. Strahlenschutzkommission (SSK). Exposition der Bevölkerung durch Radon im Zusammenhang mit radioaktiven Altlasten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet in der 319. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 28./29. März 2022
  4. Strahlenschutzkommission (SSK). Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 303. Sitzung der SSK am 24./25. Oktober 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 22.04.2020 B3
  5. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
  6. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3
  7. Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4
  8. Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist