ALARA

Aus Glossar Strahlenschutz
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Das As Low As Reasonably Achievable-Prinzip (ALARA) fordert beim Umgang mit ionisierenden Strahlen eine so niedrige Dosis für Personen der Bevölkerung (auch unterhalb von Grenz- oder Richtwerten), wie sie vernünftigerweise und unter Abwägung ökonomischer und gesellschaftlicher Vor- und Nachteile machbar erscheint.

Hinweis
Im StrlSchG wird das ALARA-Prinzip nach § 8 StrlSchG auch auf die Abwägung umweltrelevante Aspekte ausgedehnt.

Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Siehe auch

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Das ALARA As Low As Reasonably Achievable-Prinzip fordert beim Umgang mit ionisierenden Strahlen eine so niedrige Strahlenbelastung von Personen der Bevölkerung (auch unterhalb von Grenz- oder Richtwerten), wie sie vernünftigerweise und unter Abwägung ökonomischer und gesellschaftlicher Vor- und Nachteile machbar erscheint.

Aktuell verwendet in: SSK 2019[1]

Im ICRP Glossary (Englisch)

ALARA

Referenzen

  1. ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 303. Sitzung der SSK am 24./25. Oktober 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 22.04.2020 B3