ALARA

Aus Glossar Strahlenschutz
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Das As Low As Reasonably Achievable-Prinzip (ALARA) fordert beim Umgang mit ionisierenden Strahlen eine so niedrige Dosis für Personen der Bevölkerung (auch unterhalb von Grenz- oder Richtwerten), wie sie vernünftigerweise und unter Abwägung ökonomischer und gesellschaftlicher Vor- und Nachteile machbar erscheint.

Hinweis
Im StrlSchG wird das ALARA-Prinzip nach § 8 StrlSchG auch auf die Abwägung umweltrelevante Aspekte ausgedehnt.

Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Siehe auch

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Das ALARA As Low As Reasonably Achievable-Prinzip fordert beim Umgang mit ionisierenden Strahlen eine so niedrige Strahlenbelastung von Personen der Bevölkerung (auch unterhalb von Grenz- oder Richtwerten), wie sie vernünftigerweise und unter Abwägung ökonomischer und gesellschaftlicher Vor- und Nachteile machbar erscheint.

Aktuell verwendet in: SSK 2019[1]

Im ICRP Glossary (Englisch)

ALARA

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 303. Sitzung der SSK am 24./25. Oktober 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 22.04.2020 B3