Risikorichtwert: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
HenSSKGS-user (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(18 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Weiterleitung|Risk constraint}}
Der Risikorichtwert (engl.: risk constraint) beschränkt prospektiv das individuelle [[Strahlenrisiko]] ([[Detriment]]) aufgrund einer potenziellen Exposition durch eine bestimmte Quelle. Er bestimmt die Obergrenze für das individuelle Risiko bei der [[Optimierung im Strahlenschutz|Optimierung]] des Strahlenschutzes. Die [[Dosisrichtwert (in geplanten Expositionssituationen)|Dosisrichtwerte]] werden entsprechend den Risikorichtwerten festgelegt und beziehen sich auf potenzielle Expositionen.   
Der Risikorichtwert (engl.: risk constraint) beschreibt die prospektive und quellenbezogene Beschränkung des individuellen [[Risiko|Strahlenrisikos]] (im Sinne der Wahrscheinlichkeit eines gesundheitlichen Risikos ([[Detriment|Detriments]]) infolge einer potenziellen Exposition). Der Risikorichtwert definiert einen grundlegenden Schutzgrad für diejenigen Personen, die dem Risiko durch eine Quelle am meisten ausgesetzt sind. Er bestimmt die Obergrenze für das individuelle Risiko bei der Optimierung des Strahlenschutzes. Das Risiko ergibt sich aus der Wahrscheinlichkeit eines unbeabsichtigten Ereignisses, das eine Dosis verursacht, und aus der Wahrscheinlichkeit eines gesundheitlichen Risikos (Detriments) durch diese Dosis. Risikorichtwerte entsprechen Dosisrichtwerten, beziehen sich aber auf potenzielle Expositionen.<ref>Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe</ref>
:{{SSK|330}}
<section begin=more />
== Verwendet in ==
{{Vorlage:Empf 1 mSv}}  


==Weitere Definitionen==
===In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK===
Der Risikorichtwert (engl.: risk constraint) beschreibt die prospektive und quellenbezogene Beschränkung des individuellen Strahlenrisikos (im Sinne der Wahrscheinlichkeit eines gesundheitlichen Risikos (Detriments) infolge einer potenziellen Exposition). Der Risikorichtwert definiert einen grundlegenden Schutzgrad für diejenigen Personen, die dem Risiko durch eine Quelle am meisten ausgesetzt sind. Er bestimmt die Obergrenze für das individuelle Risiko bei der Optimierung des Strahlenschutzes. Das Risiko ergibt sich aus der Wahrscheinlichkeit eines unbeabsichtigten Ereignisses, das eine Dosis verursacht, und aus der Wahrscheinlichkeit eines gesundheitlichen Risikos (Detriments) durch diese Dosis. Risikorichtwerte entsprechen Dosisrichtwerten, beziehen sich aber auf potenzielle Expositionen.
:{{ICRP103}}
:Aktuell verwendet in: {{Referenzen|Vorlage:Empf 1 mSv}}
==Referenzen==
<references />
[[Category:Geprüft 2024]]
[[Category:Glossar A3]]
[[Category:Zuständigkeit A1]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar A1]]
[[Category: AG83-23]]
__NOTOC__
__NOTOC__
<section end=more />
<section end=more />

Aktuelle Version vom 28. März 2024, 11:26 Uhr

Der Risikorichtwert (engl.: risk constraint) beschränkt prospektiv das individuelle Strahlenrisiko (Detriment) aufgrund einer potenziellen Exposition durch eine bestimmte Quelle. Er bestimmt die Obergrenze für das individuelle Risiko bei der Optimierung des Strahlenschutzes. Die Dosisrichtwerte werden entsprechend den Risikorichtwerten festgelegt und beziehen sich auf potenzielle Expositionen.

Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Der Risikorichtwert (engl.: risk constraint) beschreibt die prospektive und quellenbezogene Beschränkung des individuellen Strahlenrisikos (im Sinne der Wahrscheinlichkeit eines gesundheitlichen Risikos (Detriments) infolge einer potenziellen Exposition). Der Risikorichtwert definiert einen grundlegenden Schutzgrad für diejenigen Personen, die dem Risiko durch eine Quelle am meisten ausgesetzt sind. Er bestimmt die Obergrenze für das individuelle Risiko bei der Optimierung des Strahlenschutzes. Das Risiko ergibt sich aus der Wahrscheinlichkeit eines unbeabsichtigten Ereignisses, das eine Dosis verursacht, und aus der Wahrscheinlichkeit eines gesundheitlichen Risikos (Detriments) durch diese Dosis. Risikorichtwerte entsprechen Dosisrichtwerten, beziehen sich aber auf potenzielle Expositionen.

ICRP 103 [1]
Aktuell verwendet in: SSK 2015[2]

Referenzen

  1. Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6