Risikorichtwert
Der Risikorichtwert (engl.: risk constraint) beschränkt prospektiv das individuelle Strahlenrisiko (Detriment) aufgrund einer potenziellen Exposition durch eine bestimmte Quelle. Er bestimmt die Obergrenze für das individuelle Risiko bei der Optimierung des Strahlenschutzes. Die Dosisrichtwerte werden entsprechend den Risikorichtwerten festgelegt und beziehen sich auf potenzielle Expositionen.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
Weitere Definitionen
In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK
Der Risikorichtwert (engl.: risk constraint) beschreibt die prospektive und quellenbezogene Beschränkung des individuellen Strahlenrisikos (im Sinne der Wahrscheinlichkeit eines gesundheitlichen Risikos (Detriments) infolge einer potenziellen Exposition). Der Risikorichtwert definiert einen grundlegenden Schutzgrad für diejenigen Personen, die dem Risiko durch eine Quelle am meisten ausgesetzt sind. Er bestimmt die Obergrenze für das individuelle Risiko bei der Optimierung des Strahlenschutzes. Das Risiko ergibt sich aus der Wahrscheinlichkeit eines unbeabsichtigten Ereignisses, das eine Dosis verursacht, und aus der Wahrscheinlichkeit eines gesundheitlichen Risikos (Detriments) durch diese Dosis. Risikorichtwerte entsprechen Dosisrichtwerten, beziehen sich aber auf potenzielle Expositionen.
- Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
- Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6