Grenzwert (Strahlenexposition in geplanten Expositionssituationen): Unterschied zwischen den Versionen

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===In anderen Beratungsergebnissen der SSK===
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Grenzwerte dienen der Begrenzung der gesetzlich zulässigen Strahlenexposition in geplanten Expositionssituationen der allgemeinen Bevölkerung und von beruflich strahlenexponierten Personen. Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte wird behördlich überwacht. Dosisbezugsgrößen sind Werte der effektiven Dosis je Kalenderjahr; für Schutzmaßnahmen bei einer Strahlenexposition von Teilen des Körpers legt das Strahlenschutzgesetz zusätzlich Grenzwerte für einzelne Organe fest.
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===In Rechtstexten===
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Der Dosisgrenzwert bezeichnet den Wert der [[Effektive Dosis|effektiven Dosis]] (gegebenenfalls der [[Effektive Folgedosis|effektiven Folgedosis]]) oder der [[Organ-Äquivalentdosis]] in einem bestimmten Zeitraum, der für eine Einzelperson nicht überschritten werden darf.  
Der Dosisgrenzwert bezeichnet den Wert der effektiven Dosis (gegebenenfalls der [[Effektive Folgedosis|effektiven Folgedosis]]) oder der [[Organ-Äquivalentdosis]] in einem bestimmten Zeitraum, der für eine Einzelperson nicht überschritten werden darf.  
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Aktuelle Version vom 17. April 2024, 15:10 Uhr

Sprachen: Deutsch English

Dosisgrenzwert und Grenzwert der effektiven Dosis sind Weiterleitungen auf diese Seite.

Grenzwerte (für Dosisgrößen) dienen der Begrenzung der gesetzlich zulässigen Strahlenexposition in geplanten Expositionssituationen der allgemeinen Bevölkerung und von beruflich strahlenexponierten Personen. Die Einhaltung der gesetzlichen Dosisgrenzwerte wird behördlich überwacht. Dosisbezugsgrößen sind Werte der effektiven Dosis je Kalenderjahr; für Schutzmaßnahmen bei einer Strahlenexposition von Teilen des Körpers legt das Strahlenschutzgesetz zusätzlich Grenzwerte für einzelne Organe fest.

Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2023[1]

Siehe auch

An anderer Stelle definiert als

In anderen Beratungsergebnissen der SSK

Grenzwerte dienen der Begrenzung der gesetzlich zulässigen Strahlenexposition in geplanten Expositionssituationen der allgemeinen Bevölkerung und von beruflich strahlenexponierten Personen. Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte wird behördlich überwacht. Dosisbezugsgrößen sind Werte der effektiven Dosis je Kalenderjahr; für Schutzmaßnahmen bei einer Strahlenexposition von Teilen des Körpers legt das Strahlenschutzgesetz zusätzlich Grenzwerte für einzelne Organe fest.

SSK 2022[2]

Grenzwerte dienen der Begrenzung der gesetzlich zulässigen Strahlenexposition der allgemeinen Bevölkerung und von beruflich strahlenexponierten Personen. Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte wird behördlich überwacht. Dosis-bezugsgrößen sind Werte der effektiven Dosis je Kalenderjahr; für Schutzmaßnahmen bei einer Strahlenexposition von Teilen des Körpers legt das Strahlenschutzgesetz zusätzlich Grenzwerte für einzelne Organe fest.

SSK 2018[3]

In ICRP 103

Der Wert der effektiven Dosis oder der Organdosis einer einzelnen Person aus geplanten Expositionssituationen, der nicht überschritten werden darf.

Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.

Im ICRP Glossary (Englisch)

Dose limit

In Rechtstexten

Der Dosisgrenzwert bezeichnet den Wert der effektiven Dosis (gegebenenfalls der effektiven Folgedosis) oder der Organ-Äquivalentdosis in einem bestimmten Zeitraum, der für eine Einzelperson nicht überschritten werden darf.

Art 4 Abs. 23 Richtlinie 2013/59/Euratom
SSK 2018[4]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Exposition der Bevölkerung durch Radon im Zusammenhang mit radioaktiven Altlasten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet in der 319. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 28./29. März 2022
  3. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
  4. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5