Überwachungsbereich: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(9 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{ | {{Babel|Supervised area}} | ||
Überwachungsbereiche sind nicht zum Kontrollbereich gehörende betriebliche Bereiche, in denen Personen im Kalenderjahr eine [[Effektive Dosis|effektive Dosis]] von mehr als 1 [[Sievert|Millisievert]] oder höhere [[Organ-Äquivalentdosis|Organ-Äquivalentdosen]] als 50 Millisievert für die lokale Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel erhalten können. | |||
:{{Lexikon Kernenergie}} | |||
:{{SSK|324}} | |||
:Aktuell verwendet in: {{Referenzen|Vorlage:Grenzwerte Bevölkerung}} | |||
Bereich, der | ==Weitere Definitionen== | ||
===In ICRP 103=== | |||
Definierter Bereich, der nicht als [[Kontrollbereich]] ausgewiesen ist, für den jedoch berufliche Expositionsbedingungen der Überwachung unterliegen, obgleich normalerweise keine spezifischen Schutzmaßnahmen oder Sicherheitsvorkehrungen benötigt werden. | |||
:{{ICRP103}} | |||
==ICRP | ===Im ICRP Glossary (Englisch)=== | ||
[http://www.icrpaedia.org/Supervised_Area Supervised Area] | |||
===In Rechtstexten=== | |||
Der Überwachungsbereich ist der Bereich, der aus Gründen des Schutzes vor ionisierender Strahlung der Überwachung unterliegt. | |||
:{{Euratom Art4|93}} | |||
==Referenzen== | |||
<references /> | |||
[[Category: AG83-15|Ueberwachungsbereich]] | |||
[ | [[Category:Glossar A3|Ueberwachungsbereich]] | ||
[[Category:Glossar|Ueberwachungsbereich]] | |||
[[Category:Zuständigkeit A7|Ueberwachungsbereich]] | |||
[[Category: Geprüft 2023|Ueberwachungsbereich]] | |||
[[Category:ICRP Glossary|Ueberwachungsbereich]] | |||
__NOTOC__ | __NOTOC__ | ||
Aktuelle Version vom 4. Juli 2024, 13:40 Uhr
Sprachen: | Deutsch English |
---|
Überwachungsbereiche sind nicht zum Kontrollbereich gehörende betriebliche Bereiche, in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert oder höhere Organ-Äquivalentdosen als 50 Millisievert für die lokale Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel erhalten können.
- Lexikon zur Kernenergie[1]
- Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.
- Aktuell verwendet in: SSK 2023[2]
Weitere Definitionen
In ICRP 103
Definierter Bereich, der nicht als Kontrollbereich ausgewiesen ist, für den jedoch berufliche Expositionsbedingungen der Überwachung unterliegen, obgleich normalerweise keine spezifischen Schutzmaßnahmen oder Sicherheitsvorkehrungen benötigt werden.
- Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
Im ICRP Glossary (Englisch)
In Rechtstexten
Der Überwachungsbereich ist der Bereich, der aus Gründen des Schutzes vor ionisierender Strahlung der Überwachung unterliegt.
Referenzen
- ↑ Koelzer, W. Lexikon zur Kernenergie. Ausgabe Januar 2019. KIT Scientific Publishing. ISBN 978-3-7315-0881-6
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023