Überwachungsbereich: Unterschied zwischen den Versionen

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==Weitere Definitionen==
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===In ICRP 103===
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Definierter Bereich, der nicht als  Kontrollbereich ausgewiesen ist, für den jedoch berufliche Expositionsbedingungen der Überwachung unterliegen, obgleich normalerweise keine spezifischen Schutzmaßnahmen oder Sicherheitsvorkehrungen benötigt werden.  
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===In Rechtstexten===
Der Überwachungsbereich ist der Bereich, der aus Gründen des Schutzes vor ionisierender Strahlung der Überwachung unterliegt.
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==Referenzen==
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Aktuelle Version vom 4. Juli 2024, 13:40 Uhr

Sprachen: Deutsch English

Überwachungsbereiche sind nicht zum Kontrollbereich gehörende betriebliche Bereiche, in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert oder höhere Organ-Äquivalentdosen als 50 Millisievert für die lokale Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel erhalten können.

Lexikon zur Kernenergie[1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2023[2]

Weitere Definitionen

In ICRP 103

Definierter Bereich, der nicht als Kontrollbereich ausgewiesen ist, für den jedoch berufliche Expositionsbedingungen der Überwachung unterliegen, obgleich normalerweise keine spezifischen Schutzmaßnahmen oder Sicherheitsvorkehrungen benötigt werden.

Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.

Im ICRP Glossary (Englisch)

Supervised Area

In Rechtstexten

Der Überwachungsbereich ist der Bereich, der aus Gründen des Schutzes vor ionisierender Strahlung der Überwachung unterliegt.

Art 4 Abs. 93 Richtlinie 2013/59/Euratom

Referenzen

  1. Koelzer, W. Lexikon zur Kernenergie. Ausgabe Januar 2019. KIT Scientific Publishing. ISBN 978-3-7315-0881-6
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023