Aktivitätszufuhr: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Version vom 27. Januar 2021, 13:58 Uhr
Die durch Mund oder Nase (Inhalation, lngestion) oder durch die intakte oder verletzte Haut in den Körper gelangte Menge radioaktiver Stoffe.
aus: Lexikon zur Kernenergie, Ausgabe Januar 2019
Juristische Definition
Aktivitätszufuhr ist die Gesamtaktivität eines Radionuklids, die aus der äußeren Umgebung in den Körper gelangen. Art 4 Abs. 44 Richtlinie 2013/59/Euratom