Aktivitätszufuhr

Aus Glossar Strahlenschutz
Sprachen: Deutsch English

Die durch Mund oder Nase (Inhalation, Ingestion) oder durch die intakte oder verletzte Haut in den Körper gelangte Menge radioaktiver Stoffe.

Lexikon zur Kernenergie[1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 317. Sitzung der SSK am 9./10. Dezember 2021 geprüft.

Weitere Definitionen

Im ICRP Glossary (Englisch)

Intake

In Rechtstexten

Aktivitätszufuhr ist die Gesamtaktivität eines Radionuklids, die aus der äußeren Umgebung in den Körper gelangen.

Art 4 Abs. 44 Richtlinie 2013/59/Euratom[2]

Referenzen

  1. Koelzer, W. Lexikon zur Kernenergie. Ausgabe Januar 2019. KIT Scientific Publishing. ISBN 978-3-7315-0881-6
  2. Rat der Europäischen Union. Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates der Europäischen Union vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom. Amtsblatt der Europäischen Union, L 13/1, 17.01.2014