Inkorporationsüberwachung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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:b)  Überwachung aus besonderem Anlass: Überwachung nach außergewöhnlichen Ereignissen, bei zeitlich begrenztem [[Umgang]], Ein- und Ausgangsmessungen.<section begin=more />
:b)  Überwachung aus besonderem Anlass: Überwachung nach außergewöhnlichen Ereignissen, bei zeitlich begrenztem [[Umgang]], Ein- und Ausgangsmessungen.<section begin=more />
:[https://www.base.bund.de/SharedDocs/Downloads/BASE/DE/rsh/3-bmub/3_42_2.pdf Richtlinie Inkorporationsüberwachung 2007]  
:[https://www.base.bund.de/SharedDocs/Downloads/BASE/DE/rsh/3-bmub/3_42_2.pdf Richtlinie Inkorporationsüberwachung 2007]  
==Referenzen==
<references />


[[Category:Glossar A3]]
[[Category:Glossar A3]]

Version vom 11. Oktober 2021, 07:37 Uhr

Gesamtheit aller Maßnahmen zur Feststellung einer möglichen, stattfindenden oder bereits erfolgten Inkorporation radioaktiver Stoffe einschließlich deren dosimetrischer Bewertung:

a) Regelmäßige Überwachung: Überwachung bei einem konstanten und zeitlich nicht eingrenzbarem Inkorporationsrisiko unter Einhaltung der Überwachungsintervalle nach Anhang 3.1, Spalte 4.
b) Überwachung aus besonderem Anlass: Überwachung nach außergewöhnlichen Ereignissen, bei zeitlich begrenztem Umgang, Ein- und Ausgangsmessungen.
Richtlinie Inkorporationsüberwachung 2007

Referenzen