Äquivalentdosis: Unterschied zwischen den Versionen
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Die [[ICRP]] und die [[ICRU]] haben für Strahlenschutzzwecke Wichtungsfaktoren festgesetzt, welche es erlauben, die unterschiedliche biologische Wirksamkeit verschiedener Strahlungsarten und | Die International Commission on Radiological Protection ([[ICRP]]) und die International Commission on Radiation Units and Measurements ([[ICRU]]) haben für Strahlenschutzzwecke Wichtungsfaktoren festgesetzt, welche es erlauben, die unterschiedliche biologische Wirksamkeit verschiedener Strahlungsarten und -energien und die unterschiedliche [[Strahlenempfindlichkeit]] der verschiedenen Körperorgane und -gewebe in der Dosisangabe zu berücksichtigen. Dementsprechend hat der im Strahlenschutz verwendete Dosisbegriff „Äquivalentdosis“ die allgemeine Bedeutung eines Produkts aus einer [[Energiedosis]] und dem von der ICRP beziehungsweise der ICRU definierten Strahlungs-Wichtungsfaktor beziehungsweise Funktion des Qualitätsfaktors. Von dem Begriff „Äquivalentdosis“ wird sowohl bei den von der ICRP definierten, auf den Körper bezogenen Dosisgrößen mit dem Strahlungs-Wichtungsfaktor als auch bei den von der ICRU definierten Messgrößen der Orts- und Personendosimetrie mit dem Qualitätsfaktor Gebrauch gemacht. Die Einheit der Äquivalentdosis ist wie die der Energiedosis J kg<sup>-1</sup>. Um deutlich zu machen, dass es sich um eine gewichtete Dosisgröße handelt, wird wie bei der [[Effektive Dosis|effektiven Dosis]] anstelle von [[Gray]] (Gy) die Einheit [[Sievert]] (Einheitenzeichen Sv) verwendet. | ||
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Die ICRP und die ICRU haben für Strahlenschutzzwecke Wichtungsfaktoren festgesetzt, welche es erlauben, die unterschiedliche biologische Wirksamkeit verschiedener Strahlungsarten und energien und die unterschiedliche Strahlungsempfindlichkeit der verschiedenen Körperorgane und gewebe in der Dosisangabe zu berücksichtigen. Dementsprechend hat der im Strahlenschutz verwendete Dosisbegriff „Äquivalentdosis“ die allgemeine Bedeutung eines Produktes aus einer Energiedosis und einem oder mehreren Wichtungsfaktoren. Von dem Begriff „Äquivalentdosis“ wird sowohl bei den von der ICRP definierten, auf den Körper bezogenen Dosisgrößen als auch bei den von der ICRU definierten Messgrößen der Orts- und Personendosimetrie Gebrauch gemacht. Die Einheit der Äquivalentdosis ist wie die der Energiedosis J kg<sup>-1</sup>, ihr Name ist wie der der effektiven Dosis Sievert (Einheitenzeichen Sv). | Die ICRP und die ICRU haben für Strahlenschutzzwecke Wichtungsfaktoren festgesetzt, welche es erlauben, die unterschiedliche biologische Wirksamkeit verschiedener Strahlungsarten und -energien und die unterschiedliche Strahlenempfindlichkeit der verschiedenen Körperorgane und -gewebe in der Dosisangabe zu berücksichtigen. Dementsprechend hat der im Strahlenschutz verwendete Dosisbegriff „Äquivalentdosis“ die allgemeine Bedeutung eines Produkts aus einer Energiedosis und dem von der ICRP bzw. der ICRU definierten Strahlungs-Wichtungsfaktor bzw. Funktion des Qualitätsfaktors. Von dem Begriff „Äquivalentdosis“ wird sowohl bei den von der ICRP definierten, auf den Körper bezogenen Dosisgrößen mit dem Strahlungs-Wichtungsfaktor als auch bei den von der ICRU definierten Messgrößen der Orts- und Personendosimetrie mit dem Qualitätsfaktor Gebrauch gemacht. Die Einheit der Äquivalentdosis ist wie die der Energiedosis J kg<sup>-1</sup>. Um deutlich zu machen, dass es sich um eine gewichtete Dosisgröße handelt, wird wie bei der effektiven Dosis anstelle von Gray (Gy) die Einheit Sievert (Einheitenzeichen Sv), verwendet. | ||
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Die ICRP und die ICRU haben für Strahlenschutzzwecke Wichtungsfaktoren festgesetzt, welche es erlauben, die unterschiedliche biologische Wirksamkeit verschiedener Strahlungsarten und energien und die unterschiedliche Strahlungsempfindlichkeit der verschiedenen Körperorgane und gewebe in der Dosisangabe zu berücksichtigen. Dementsprechend hat der im Strahlenschutz verwendete Dosisbegriff „Äquivalentdosis“ die allgemeine Bedeutung eines Produktes aus einer Energiedosis und einem oder mehreren Wichtungsfaktoren. Von dem Begriff „Äquivalentdosis“ wird sowohl bei den von der ICRP definierten, auf den Körper bezogenen Dosisgrößen als auch bei den von der ICRU definierten Messgrößen der Orts- und Personendosimetrie Gebrauch gemacht. Die Einheit der Äquivalentdosis ist wie die der Energiedosis J kg<sup>-1</sup>, ihr Name ist wie der der effektiven Dosis Sievert (Einheitenzeichen Sv). | |||
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Aktuelle Version vom 19. Oktober 2026, 10:35 Uhr
| Sprachen: | Deutsch English |
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Die International Commission on Radiological Protection (ICRP) und die International Commission on Radiation Units and Measurements (ICRU) haben für Strahlenschutzzwecke Wichtungsfaktoren festgesetzt, welche es erlauben, die unterschiedliche biologische Wirksamkeit verschiedener Strahlungsarten und -energien und die unterschiedliche Strahlenempfindlichkeit der verschiedenen Körperorgane und -gewebe in der Dosisangabe zu berücksichtigen. Dementsprechend hat der im Strahlenschutz verwendete Dosisbegriff „Äquivalentdosis“ die allgemeine Bedeutung eines Produkts aus einer Energiedosis und dem von der ICRP beziehungsweise der ICRU definierten Strahlungs-Wichtungsfaktor beziehungsweise Funktion des Qualitätsfaktors. Von dem Begriff „Äquivalentdosis“ wird sowohl bei den von der ICRP definierten, auf den Körper bezogenen Dosisgrößen mit dem Strahlungs-Wichtungsfaktor als auch bei den von der ICRU definierten Messgrößen der Orts- und Personendosimetrie mit dem Qualitätsfaktor Gebrauch gemacht. Die Einheit der Äquivalentdosis ist wie die der Energiedosis J kg-1. Um deutlich zu machen, dass es sich um eine gewichtete Dosisgröße handelt, wird wie bei der effektiven Dosis anstelle von Gray (Gy) die Einheit Sievert (Einheitenzeichen Sv) verwendet.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 341. Sitzung der SSK am 02./03. Februar 2026 geprüft.
Siehe auch
Weitere Definitionen
In früheren Beratungsergebnissen der SSK
Die ICRP und die ICRU haben für Strahlenschutzzwecke Wichtungsfaktoren festgesetzt, welche es erlauben, die unterschiedliche biologische Wirksamkeit verschiedener Strahlungsarten und -energien und die unterschiedliche Strahlenempfindlichkeit der verschiedenen Körperorgane und -gewebe in der Dosisangabe zu berücksichtigen. Dementsprechend hat der im Strahlenschutz verwendete Dosisbegriff „Äquivalentdosis“ die allgemeine Bedeutung eines Produkts aus einer Energiedosis und dem von der ICRP bzw. der ICRU definierten Strahlungs-Wichtungsfaktor bzw. Funktion des Qualitätsfaktors. Von dem Begriff „Äquivalentdosis“ wird sowohl bei den von der ICRP definierten, auf den Körper bezogenen Dosisgrößen mit dem Strahlungs-Wichtungsfaktor als auch bei den von der ICRU definierten Messgrößen der Orts- und Personendosimetrie mit dem Qualitätsfaktor Gebrauch gemacht. Die Einheit der Äquivalentdosis ist wie die der Energiedosis J kg-1. Um deutlich zu machen, dass es sich um eine gewichtete Dosisgröße handelt, wird wie bei der effektiven Dosis anstelle von Gray (Gy) die Einheit Sievert (Einheitenzeichen Sv), verwendet.
- SSK 2023[3]
Die ICRP und die ICRU haben für Strahlenschutzzwecke Wichtungsfaktoren festgesetzt, welche es erlauben, die unterschiedliche biologische Wirksamkeit verschiedener Strahlungsarten und energien und die unterschiedliche Strahlungsempfindlichkeit der verschiedenen Körperorgane und gewebe in der Dosisangabe zu berücksichtigen. Dementsprechend hat der im Strahlenschutz verwendete Dosisbegriff „Äquivalentdosis“ die allgemeine Bedeutung eines Produktes aus einer Energiedosis und einem oder mehreren Wichtungsfaktoren. Von dem Begriff „Äquivalentdosis“ wird sowohl bei den von der ICRP definierten, auf den Körper bezogenen Dosisgrößen als auch bei den von der ICRU definierten Messgrößen der Orts- und Personendosimetrie Gebrauch gemacht. Die Einheit der Äquivalentdosis ist wie die der Energiedosis J kg-1, ihr Name ist wie der der effektiven Dosis Sievert (Einheitenzeichen Sv).
- SSK 2018[4]
Im ICRP Glossary (Englisch)
In Rechtstexten
Produkt aus der Energiedosis im ICRU-Weichteilgewebe und dem Qualitätsfaktor Q der ICRU nach Anlage 18 Teil D, der die Einflüsse der Strahlungsart und der Strahlungsenergie berücksichtigt. Beim Vorliegen mehrerer Strahlungsarten und Strahlungsenergien ist die gesamte Äquivalentdosis die Summe ihrer ermittelten Einzelbeiträge.
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Radon-Dosiskoeffizienten für berufliche Expositionen Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet in der 341. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 02./03.02.2026
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Risikoabschätzung für Hautkrebs durch ionisierende Strahlung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 329. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 7./8. Dezember 2023
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 326. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
- ↑ StrlSchV 2018 Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 29. November 2018. BGBl. I S. 2034, 2036, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 8) geändert worden ist
