Aktivitätszufuhr: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(2 dazwischenliegende Versionen derselben Benutzerin werden nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:
Die durch Mund oder Nase ([[Inhalation]], [[Ingestion]]) oder durch die intakte oder verletzte Haut in den Körper gelangte Menge [[Radioaktiver Stoff|radioaktiver Stoffe]].<section begin=more />
Die durch Mund oder Nase ([[Inhalation]], [[Ingestion]]) oder durch die intakte oder verletzte Haut in den Körper gelangte Menge [[Radioaktiver Stoff|radioaktiver Stoffe]].<section begin=more />
:{{Lexikon Kernenergie}}
:{{Lexikon Kernenergie}}
:{{AG83 2021|15|April}}
:{{SSK|317}}


==Weitere Definitionen==
==Weitere Definitionen==
=== Im ICRP Glossary (Englisch)  ===
[http://icrpaedia.org/Intake  Intake]
===In Rechtstexten===
===In Rechtstexten===
Aktivitätszufuhr ist die Gesamtaktivität eines [[Radionuklid]]s, die aus der äußeren Umgebung in den Körper gelangen.  
Aktivitätszufuhr ist die Gesamtaktivität eines [[Radionuklid]]s, die aus der äußeren Umgebung in den Körper gelangen.  
Zeile 12: Zeile 15:
<references />
<references />


[[Category:ICRP Glossary]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:Zuständigkeit A3]]
[[Category:Zuständigkeit A3]]

Aktuelle Version vom 14. Januar 2022, 07:49 Uhr

Sprachen: Deutsch English

Die durch Mund oder Nase (Inhalation, Ingestion) oder durch die intakte oder verletzte Haut in den Körper gelangte Menge radioaktiver Stoffe.

Lexikon zur Kernenergie[1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 317. Sitzung der SSK am 9./10. Dezember 2021 geprüft.

Weitere Definitionen

Im ICRP Glossary (Englisch)

Intake

In Rechtstexten

Aktivitätszufuhr ist die Gesamtaktivität eines Radionuklids, die aus der äußeren Umgebung in den Körper gelangen.

Art 4 Abs. 44 Richtlinie 2013/59/Euratom[2]

Referenzen

  1. Koelzer, W. Lexikon zur Kernenergie. Ausgabe Januar 2019. KIT Scientific Publishing. ISBN 978-3-7315-0881-6
  2. Rat der Europäischen Union. Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates der Europäischen Union vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom. Amtsblatt der Europäischen Union, L 13/1, 17.01.2014