Funkanlage: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 5: | Zeile 5: | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
*[[Funkzelle]] | *[[Funkzelle]] | ||
==Weitere Definitionen== | |||
===In Rechtstexten=== | |||
Im Sinne dieses Gesetzes ist beziehungsweise sind | |||
# „Funkanlage“ ein elektrisches oder elektronisches Erzeugnis, das | |||
:a) bestimmungsgemäß Funkwellen zum Zweck der Funkkommunikation oder der Funkortung ausstrahlt und/oder empfängt oder | |||
:b) Zubehör, wie zum Beispiel eine Antenne, benötigt, damit es bestimmungsgemäß Funkwellen zum Zweck der Funkkommunikation oder der Funkortung ausstrahlen und/oder empfangen kann; | |||
:[https://www.gesetze-im-internet.de/fuag/BJNR194710017.html FuAG 2017 § 3 Abs 1]<ref> [http://www.gesetze-im-internet.de/bemfv/__2.html § 3 Abs 1 Funkanlagengesetz vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1947), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 214) geändert worden ist"t</ref> | |||
==Referenzen== | ==Referenzen== | ||
Aktuelle Version vom 30. Oktober 2026, 11:51 Uhr
Elektrisches oder elektronisches Erzeugnis, das bestimmungsgemäß Funkwellen zum Zweck der Funkkommunikation oder der Funkortung ausstrahlt und/oder empfängt oder Zubehör, wie zum Beispiel eine Antenne, benötigt, damit es bestimmungsgemäß Funkwellen zum Zweck der Funkkommunikation oder der Funkortung ausstrahlen und/oder empfangen kann.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 317. Sitzung der SSK am 9./10. Dezember 2021 geprüft.
- Aktuell verwendet in: SSK 2021[1]
Siehe auch
Weitere Definitionen
In Rechtstexten
Im Sinne dieses Gesetzes ist beziehungsweise sind
- „Funkanlage“ ein elektrisches oder elektronisches Erzeugnis, das
- a) bestimmungsgemäß Funkwellen zum Zweck der Funkkommunikation oder der Funkortung ausstrahlt und/oder empfängt oder
- b) Zubehör, wie zum Beispiel eine Antenne, benötigt, damit es bestimmungsgemäß Funkwellen zum Zweck der Funkkommunikation oder der Funkortung ausstrahlen und/oder empfangen kann;
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder des Mobilfunks im Zuge des aktuellen 5G-Netzausbaus – Technische Aspekte und biologische Wirkungen im unteren Frequenzbereich (FR1, bis ca. 7 GHz). Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 317. Sitzung der SSK am 9. und 10. Dezember 2021
- ↑ [http://www.gesetze-im-internet.de/bemfv/__2.html § 3 Abs 1 Funkanlagengesetz vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1947), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 214) geändert worden ist"t
