Tolerables Risiko: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Als tolerables Risiko gilt nach ICRP 103 ein Risiko, das zwar unerwünscht ist, aber nach [[Optimierung im Strahlenschutz|Optimierung]] hingenommen werden kann. Ein [[Grenzwert (Strahlenexposition)|Grenzwert]] begrenzt den Bereich der tolerablen Risiken nach oben. | Als tolerables Risiko gilt nach ICRP 103 ein Risiko, das zwar unerwünscht ist, aber nach [[Optimierung im Strahlenschutz|Optimierung]] hingenommen werden kann. Ein [[Grenzwert (Strahlenexposition in geplanten Expositionssituationen)|Grenzwert]] begrenzt den Bereich der tolerablen Risiken nach oben. | ||
:Aktuell verwendet in: | :Aktuell verwendet in: | ||
:{{Referenzen|Vorlage:Grenzwerte Bevölkerung}} | :{{Referenzen|Vorlage:Grenzwerte Bevölkerung}} | ||
| Zeile 12: | Zeile 12: | ||
==Weitere Definitionen== | ==Weitere Definitionen== | ||
===In früheren Beratungsergebnissen der SSK=== | ===In früheren Beratungsergebnissen der SSK=== | ||
Als tolerables Risiko gilt nach ICRP 103 ein Risiko, das zwar nicht willkommen ist, aber nach [[Optimierung im Strahlenschutz|Optimierung]] hingenommen werden kann. Ein | Als tolerables Risiko gilt nach ICRP 103 ein Risiko, das zwar nicht willkommen ist, aber nach [[Optimierung im Strahlenschutz|Optimierung]] hingenommen werden kann. Ein Grenzwert begrenzt den Bereich der tolerablen Risiken nach oben. | ||
:{{Referenzen|Vorlage:Empf Grenzwertsetzung}} | :{{Referenzen|Vorlage:Empf Grenzwertsetzung}} | ||
Version vom 10. März 2023, 09:00 Uhr
Als tolerables Risiko gilt nach ICRP 60 ein Risiko, das zwar nicht erwünscht ist, aber vernünftigerweise toleriert werden kann. Ein Grenzwert begrenzt den Bereich der tolerablen Risiken nach oben.
Als tolerables Risiko gilt nach ICRP 103 ein Risiko, das zwar unerwünscht ist, aber nach Optimierung hingenommen werden kann. Ein Grenzwert begrenzt den Bereich der tolerablen Risiken nach oben.
- Aktuell verwendet in:
- SSK 2023[1]
Siehe auch
Weitere Definitionen
In früheren Beratungsergebnissen der SSK
Als tolerables Risiko gilt nach ICRP 103 ein Risiko, das zwar nicht willkommen ist, aber nach Optimierung hingenommen werden kann. Ein Grenzwert begrenzt den Bereich der tolerablen Risiken nach oben.
- SSK 2018[2]
TRGS 910
Akzeptanzrisiko unterhalb dessen ein geringes, akzeptables Risiko besteht und oberhalb dessen ein mittleres Risiko unter Einhaltung der im Maßnahmenkatalog spezifizierten Maßnahmen toleriert wird, sowie ein Toleranzrisiko oberhalb dessen ein hohes Risiko besteht, das als nicht tolerabel bewertet wird.
HINWEIS: Die TRGS 910 bezieht sich auf Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung. Zur Einschätzung von Risiken im Strahlenschutz kann man mit Einschränkungen den Vergleich zu Gefahrstoffen nutzen. Aktuell ist im Strahlenschutz eine Adaption des Akzeptanzrisikos in Diskussion als ein Risiko, bei dem keine weiteren zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
In ICRP
Exposures that are not unacceptable are then subdivided into those that are “tolerable”, meaning that they are not welcome but can reasonably be tolerated, and “acceptable”, meaning that they can be accepted without further improvement i. e. when the protection has been optimised.
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5