Sperrbereich: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Sperrbereiche sind Bereiche des Kontrollbereiches, in denen die [[Ortsdosisleistung]] höher als 3 Millisievert pro Stunde sein kann. Kontrollbereiche und Sperrbereiche sind abzugrenzen und deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Maßgebend bei der Festlegung der Grenze von Kontroll- oder Überwachungsbereich ist eine Aufenthaltszeit von 40 Stunden je Woche und 50 Wochen im Kalenderjahr, soweit keine anderen begründeten Angaben über die Aufenthaltszeit vorliegen.
Sperrbereiche sind Bereiche des Kontrollbereiches, in denen die [[Ortsdosisleistung]] höher als 3 Millisievert pro Stunde sein kann. Kontrollbereiche und Sperrbereiche sind abzugrenzen und deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Maßgebend bei der Festlegung der Grenze von Kontroll- oder Überwachungsbereich ist eine Aufenthaltszeit von 40 Stunden je Woche und 50 Wochen im Kalenderjahr, soweit keine anderen begründeten Angaben über die Aufenthaltszeit vorliegen.
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Aktuelle Version vom 4. Juli 2024, 13:29 Uhr

Sperrbereiche sind Bereiche des Kontrollbereiches, in denen die Ortsdosisleistung höher als 3 Millisievert pro Stunde sein kann. Kontrollbereiche und Sperrbereiche sind abzugrenzen und deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Maßgebend bei der Festlegung der Grenze von Kontroll- oder Überwachungsbereich ist eine Aufenthaltszeit von 40 Stunden je Woche und 50 Wochen im Kalenderjahr, soweit keine anderen begründeten Angaben über die Aufenthaltszeit vorliegen.

Lexikon zur Kernenergie[1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2023[2]

Referenzen

  1. Koelzer, W. Lexikon zur Kernenergie. Ausgabe Januar 2019. KIT Scientific Publishing. ISBN 978-3-7315-0881-6
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023