Sperrbereich
Aus Glossar Strahlenschutz
Sperrbereiche sind Bereiche des Kontrollbereiches, in denen die Ortsdosisleistung höher als 3 Millisievert pro Stunde sein kann. Kontrollbereiche und Sperrbereiche sind abzugrenzen und deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Maßgebend bei der Festlegung der Grenze von Kontroll- oder Überwachungsbereich ist eine Aufenthaltszeit von 40 Stunden je Woche und 50 Wochen im Kalenderjahr, soweit keine anderen begründeten Angaben über die Aufenthaltszeit vorliegen.
- Lexikon zur Kernenergie[1]
- Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.
- Aktuell verwendet in: SSK 2023[2]
Referenzen
- ↑ Koelzer, W. Lexikon zur Kernenergie. Ausgabe Januar 2019. KIT Scientific Publishing. ISBN 978-3-7315-0881-6
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023