Strahlenschutzbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Ein Strahlenschutzbeauftragter ist eine Person, die in Strahlenschutzfragen, die für eine bestimmte Art von Tätigkeit relevant sind, über die fachliche Kompetenz verfügt, um die Umsetzung der Strahlenschutzvorkehrungen durchzuführen oder zu beaufsichtigen.<section begin=more /> | Ein Strahlenschutzbeauftragter ist eine Person, die in Strahlenschutzfragen, die für eine bestimmte Art von Tätigkeit relevant sind, über die fachliche Kompetenz verfügt, um die Umsetzung der Strahlenschutzvorkehrungen durchzuführen oder zu beaufsichtigen.<section begin=more /> | ||
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Version vom 14. September 2023, 11:44 Uhr
In Deutschland sind Strahlenschutzbeauftragte Personen, die vom Strahlenschutzverantwortlichen für die Leitung oder Beaufsichtigung einer Tätigkeit in einem betrieblich geregelten Entscheidungsbereich schriftlich bestellt wurden, um den Strahlenschutz bei der Tätigkeit gewährleisten zu können. Strahlenschutzbeauftragte verfügen über die im Rahmen eines behördlichen Aktes bestätigte erforderliche Fachkunde. Sie sind im Rahmen ihrer Bestellung verantwortlich und weisungsbefugt.
Weitere Definitionen
In Rechtstexten
Ein Strahlenschutzbeauftragter ist eine Person, die in Strahlenschutzfragen, die für eine bestimmte Art von Tätigkeit relevant sind, über die fachliche Kompetenz verfügt, um die Umsetzung der Strahlenschutzvorkehrungen durchzuführen oder zu beaufsichtigen.
Referenzen