Strahlenschutzbeauftragter
Aus Glossar Strahlenschutz
In Deutschland sind Strahlenschutzbeauftragte Personen, die vom Strahlenschutzverantwortlichen für die Leitung oder Beaufsichtigung einer Tätigkeit in einem betrieblich geregelten Entscheidungsbereich schriftlich bestellt wurden, um den Strahlenschutz bei der Tätigkeit gewährleisten zu können. Strahlenschutzbeauftragte verfügen über die im Rahmen eines behördlichen Aktes bestätigte erforderliche Fachkunde. Sie sind im Rahmen ihrer Bestellung verantwortlich und weisungsbefugt.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
Weitere Definitionen
In Rechtstexten
Ein Strahlenschutzbeauftragter ist eine Person, die in Strahlenschutzfragen, die für eine bestimmte Art von Tätigkeit relevant sind, über die fachliche Kompetenz verfügt, um die Umsetzung der Strahlenschutzvorkehrungen durchzuführen oder zu beaufsichtigen.
Referenzen