Körper-Äquivalentdosis: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
GenSSKGSUser (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
MueSSKGS-user (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:
== Verwendet in  ==
== Verwendet in  ==
{{Vorlage:Empf Grenzwertsetzung}}
{{Vorlage:Empf Grenzwertsetzung}}
 
== [https://www.base.bund.de/SharedDocs/Downloads/BASE/DE/rsh/3-bmub/3_42_2.pdf%20Richtlinie%20Inkorporationsüberwachung RiPhyKo] ==
Sammelbegriff für Organdosis und effektive Dosis. Die Körperdosis für einen Bezugszeitraum (z.B.
Kalenderjahr, Monat) ist die Summe aus der durch äußere Strahlenexposition während dieses Bezugszeitraums erhaltenen Dosis und der Folgedosis, die durch eine während dieses Bezugszeitraums stattfindende Aktivitätszufuhr bedingt ist. Die Einheit ist mSv.





Version vom 23. November 2020, 15:57 Uhr

Körperdosis ist eine Weiterleitung auf diese Seite.


Individual dose ist eine Weiterleitung auf diese Seite.

Sammelbegriff für Organ-Äquivalentdosis und effektive Dosis. Von der ICRP benutzte Dosisgröße für den Strahlenschutz, die es ermöglicht, die Exposition des menschlichen Körpers durch ionisierende Strahlung zu quantifizieren. Der Begriff umfasst Ganz- und Teilkörper-Bestrahlung sowohl von außen als auch von innen.

Verwendet in

SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]

RiPhyKo

Sammelbegriff für Organdosis und effektive Dosis. Die Körperdosis für einen Bezugszeitraum (z.B. Kalenderjahr, Monat) ist die Summe aus der durch äußere Strahlenexposition während dieses Bezugszeitraums erhaltenen Dosis und der Folgedosis, die durch eine während dieses Bezugszeitraums stattfindende Aktivitätszufuhr bedingt ist. Die Einheit ist mSv.


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5