Körper-Äquivalentdosis
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Die Körper-Äquivalentdosis ist ein Sammelbegriff für Organ-Äquivalentdosis und effektive Dosis. Von der ICRP benutzte Dosisgröße für den Strahlenschutz, die es ermöglicht, die Exposition des menschlichen Körpers durch ionisierende Strahlung zu quantifizieren. Der Begriff umfasst Ganz- und Teilkörper-Bestrahlung sowohl von außen als auch von innen.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 320. Sitzung der SSK am 7./8. Juli 2022 geprüft.
Weitere Definitionen
In Rechtstexten
Oberbegriff für die effektive Dosis und die Organ-Äquivalentdosis.
RiPhyKo
Sammelbegriff für Organdosis und effektive Dosis. Die Körperdosis für einen Bezugszeitraum (z. B. Kalenderjahr, Monat) ist die Summe aus der durch äußere Strahlenexposition während dieses Bezugszeitraums erhaltenen Dosis und der Folgedosis, die durch eine während dieses Bezugszeitraums stattfindende Aktivitätszufuhr bedingt ist. Die Einheit ist mSv.
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Exposition der Bevölkerung durch Radon im Zusammenhang mit radioaktiven Altlasten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet in der 319. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 28./29. März 2022
- ↑ Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist