Folgedosis im Katastrophenschutz
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Die Folgedosis Ec(τ) ist das unbegrenzte Zeitintegral der Körperdosisleistung einer Person aufgrund eines angegebenen Ereignisses, das Ableitungen verursacht, z. B. während eines Jahres einer geplanten Tätigkeit. Für den Fall unbegrenzter, zeitlich gleich bleibender Ableitungen wird die höchste jährliche Körperdosis (Ė) für die angegebene Bevölkerungsgruppe in der Zukunft den gleichen Zahlenwert haben wie die Folgedosis durch die Tätigkeit innerhalb eines Jahres unabhängig von Veränderungen im Umfang der Bevölkerungsgruppe. Wird die Ableitungen verursachende Tätigkeit nur über eine bestimmte Zeit τ fortgesetzt, dann ist die maximale zukünftige Körperdosis einer Person die gleiche wie die entsprechende zeitlich begrenzte Folgedosis, die wie folgt definiert wird:
- .
- Nach Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022 geprüft.
Hinweis:
Die Bezeichnung Folgedosis wird unter anderem in der Empfehlung SSK 2015 - Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen[3] als Abkürzung für die Folge-Organ-Äquivalentdosis verwendet.
Siehe auch
Weitere Definitionen
Die Folgedosis Ec ist die Dosis, die als Folge der Aufnahme von radioaktiven Stoffen in den Körper über den Zeitraum ihres Aufenthalts im Körper erzeugt wird. Für die Berechnung der Folgedosis wird für Erwachsene ein Zeitraum von 50 Jahren und für Kinder ein Zeitraum vom jeweiligen Alter bis zum Alter von 70 Jahren angesetzt. HINWEIS: Die Bezeichnung Folgedosis wird in der "Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen" als Abkürzung für die Folge-Organ-Äquivalentdosis verwendet.
- SSK 2015[4]
In ICRP 103
Das unbegrenzte Zeitintegral der Körperdosisleistung einer Person aufgrund eines angegebenen Ereignisses, das Ableitungen verursacht, z. B. während eines Jahres einer geplanten Tätigkeit. Für den Fall unbegrenzter, zeitlich gleich bleibender Ableitungen wird die höchste jährliche Körperdosis (Ė) für die angegebene Bevölkerungsgruppe in der Zukunft den gleichen Zahlenwert haben wie die Folgedosis durch die Tätigkeit innerhalb eines Jahres unabhängig von Veränderungen im Umfang der Bevölkerungsgruppe. Wird die Ableitungen verursachende Tätigkeit nur über eine bestimmte Zeit τ fortgesetzt, dann ist die maximale zukünftige Körperdosis einer Person die gleiche wie die entsprechende zeitlich begrenzte Folgedosis, die wie folgt definiert wird:
- .
- Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
- SSK 2015[5]
Im ICRP Glossary (Englisch)
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet im Umlaufverfahren am 28. August 2022
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6