Erkennungsgrenze: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Die Erkennungsgrenze ist der Wert einer Messgröße, die einen physikalischen Effekt quantifiziert, dessen Überschreiten durch ein ermitteltes [[Messergebnis]] für diese Messgröße anzeigt, dass der physikalische Effekt vorliegt (ISO 11929:2010). Liegt das Messergebnis unterhalb der Erkennungsgrenze, wird entschieden, dass der physikalische Effekt nicht erkannt wurde. Trotzdem kann daraus nicht geschlossen werden, dass der physikalische Effekt nicht vorliegt . | |||
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Version vom 24. Februar 2021, 12:36 Uhr
Decision threshold ist eine Weiterleitung auf diese Seite.
Die Erkennungsgrenze ist der Wert einer Messgröße, die einen physikalischen Effekt quantifiziert, dessen Überschreiten durch ein ermitteltes Messergebnis für diese Messgröße anzeigt, dass der physikalische Effekt vorliegt (ISO 11929:2010). Liegt das Messergebnis unterhalb der Erkennungsgrenze, wird entschieden, dass der physikalische Effekt nicht erkannt wurde. Trotzdem kann daraus nicht geschlossen werden, dass der physikalische Effekt nicht vorliegt .
- Aktuell verwendet in:
- SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]
Englische Fassung
Decision threshold
Siehe auch
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5