Strahlenschutzbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Strahlenschutzbeauftragter ist eine Person, die in Strahlen­schutzfragen, die für eine bestimmte Art von Tätigkeit re­levant sind, über die fachliche Kompetenz verfügt, um die Umsetzung der Strahlenschutzvorkehrungen durchzufüh­ren oder zu beaufsichtigen. {{Euratom Art4|74}}
Ein Strahlenschutzbeauftragter ist eine Person, die in Strahlenschutzfragen, die für eine bestimmte Art von Tätigkeit relevant sind, über die fachliche Kompetenz verfügt, um die Umsetzung der Strahlenschutzvorkehrungen durchzuführen oder zu beaufsichtigen.<section begin=more />
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== Siehe auch  ==
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*[[Strahlenschutzexperte]]
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[[Category:Glossar A3]]
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[[Category:Zuständigkeit A7]]
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[[Category:Neue Glossareinträge]]
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Version vom 1. März 2021, 11:50 Uhr

Ein Strahlenschutzbeauftragter ist eine Person, die in Strahlenschutzfragen, die für eine bestimmte Art von Tätigkeit relevant sind, über die fachliche Kompetenz verfügt, um die Umsetzung der Strahlenschutzvorkehrungen durchzuführen oder zu beaufsichtigen.

Art 4 Abs. 74 Richtlinie 2013/59/Euratom

Siehe auch