Erkennungsgrenze: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Erkennungsgrenze ist der Wert einer Messgröße, die einen physikalischen Effekt quantifiziert, dessen Überschreiten durch ein ermitteltes [[Messergebnis]] für diese Messgröße anzeigt, dass der physikalische Effekt vorliegt (ISO 11929). Liegt das Messergebnis unterhalb der Erkennungsgrenze, wird entschieden, dass der physikalische Effekt nicht erkannt wurde. Trotzdem kann daraus nicht geschlossen werden, dass der physikalische Effekt nicht vorliegt.


Die Erkennungsgrenze ist der Wert einer Messgröße, die einen physikalischen Effekt quantifiziert, dessen Überschreiten durch ein ermitteltes [[Messergebnis]] für diese Messgröße anzeigt, dass der physikalische Effekt vorliegt (ISO 11929:2010). Liegt das Messergebnis unterhalb der Erkennungsgrenze, wird entschieden, dass der physikalische Effekt nicht erkannt wurde. Trotzdem kann daraus nicht geschlossen werden, dass der physikalische Effekt nicht vorliegt . <section begin=more />
 
 
==Weitere Definitionen==
===In früheren Beratungsergebnissen der SSK===
Die Erkennungsgrenze ist der Wert einer Messgröße, die einen physikalischen Effekt quantifiziert, dessen Überschreiten durch ein ermitteltes [[Messergebnis]] für diese Messgröße anzeigt, dass der physikalische Effekt vorliegt (ISO 11929:2010). Liegt das Messergebnis unterhalb der Erkennungsgrenze, wird entschieden, dass der physikalische Effekt nicht erkannt wurde. Trotzdem kann daraus nicht geschlossen werden, dass der physikalische Effekt nicht vorliegt .  
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Version vom 23. März 2022, 15:56 Uhr

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Die Erkennungsgrenze ist der Wert einer Messgröße, die einen physikalischen Effekt quantifiziert, dessen Überschreiten durch ein ermitteltes Messergebnis für diese Messgröße anzeigt, dass der physikalische Effekt vorliegt (ISO 11929). Liegt das Messergebnis unterhalb der Erkennungsgrenze, wird entschieden, dass der physikalische Effekt nicht erkannt wurde. Trotzdem kann daraus nicht geschlossen werden, dass der physikalische Effekt nicht vorliegt.


Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Die Erkennungsgrenze ist der Wert einer Messgröße, die einen physikalischen Effekt quantifiziert, dessen Überschreiten durch ein ermitteltes Messergebnis für diese Messgröße anzeigt, dass der physikalische Effekt vorliegt (ISO 11929:2010). Liegt das Messergebnis unterhalb der Erkennungsgrenze, wird entschieden, dass der physikalische Effekt nicht erkannt wurde. Trotzdem kann daraus nicht geschlossen werden, dass der physikalische Effekt nicht vorliegt .

Aktuell verwendet in:
SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]

Englische Fassung

Decision threshold

Siehe auch


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5