Strahlenschutzbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen
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In Deutschland ist ein Strahlenschutzbeauftragter ein Person, die vom Strahlenschutzverantwortlichen für die Leitung oder Beaufsichtigung einer [[Tätigkeit]] schriftlich bestellt wurde, um den Strahlenschutz bei der Tätigkeit gewährleisten zu können. Strahlenschutzbeauftragte verfügen über eine der Tätigkeit angemessenen Fachkunde, die im Rahmen eines behördlichen Aktes auf Grundlage des Strahlenschutzgesetz und nachgeordneter Regelungen als Fachkunde bestätigt werden. Er ist im Rahmen seiner Bestellung verantwortlich und weisungsbefugt. | |||
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Ein Strahlenschutzbeauftragter ist eine Person, die in Strahlenschutzfragen, die für eine bestimmte Art von Tätigkeit relevant sind, über die fachliche Kompetenz verfügt, um die Umsetzung der Strahlenschutzvorkehrungen durchzuführen oder zu beaufsichtigen.<section begin=more /> | |||
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Version vom 27. Juli 2023, 11:52 Uhr
In Deutschland ist ein Strahlenschutzbeauftragter ein Person, die vom Strahlenschutzverantwortlichen für die Leitung oder Beaufsichtigung einer Tätigkeit schriftlich bestellt wurde, um den Strahlenschutz bei der Tätigkeit gewährleisten zu können. Strahlenschutzbeauftragte verfügen über eine der Tätigkeit angemessenen Fachkunde, die im Rahmen eines behördlichen Aktes auf Grundlage des Strahlenschutzgesetz und nachgeordneter Regelungen als Fachkunde bestätigt werden. Er ist im Rahmen seiner Bestellung verantwortlich und weisungsbefugt.
Siehe auch
Weitere Definitionen
Im ICRP Glossary (Englisch)
In Rechtstexten
Ein Strahlenschutzbeauftragter ist eine Person, die in Strahlenschutzfragen, die für eine bestimmte Art von Tätigkeit relevant sind, über die fachliche Kompetenz verfügt, um die Umsetzung der Strahlenschutzvorkehrungen durchzuführen oder zu beaufsichtigen.