Einzelpersonen der Bevölkerung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:
Einzelpersonen der Bevölkerung sind Einzelpersonen, die möglicherweise der [[Strahlenexposition der Bevölkerung|Exposition der Bevölkerung]] ausgesetzt sind.  
Einzelpersonen der Bevölkerung sind Einzelpersonen, die möglicherweise der [[Strahlenexposition der Bevölkerung|Exposition der Bevölkerung]] ausgesetzt sind.  
:{{Euratom Art4|53}}
:{{Euratom Art4|53}}
:{{SSK|310|9./10|Februar|21}}
:Aktuell verwendet in:
:{{Vorlage:Empf 1 mSv}}
Person, soweit sie nicht einer beruflichen Exposition oder einer medizinischen Exposition ausgesetzt ist. <section begin=more />
Person, soweit sie nicht einer beruflichen Exposition oder einer medizinischen Exposition ausgesetzt ist. <section begin=more />
:{{StrlSchG2017|5|14}}
:{{StrlSchG2017|5|14}}
:{{SSK|310|9./10|Februar|21}}
 
:Aktuell verwendet in:
:Aktuell verwendet in:
:{{Vorlage:Empf 1 mSv}}
:{{Vorlage:Empf 1 mSv}}
:{{AG83 2021|15|April}}
:{{AG83 2021|15|April}}



Version vom 28. April 2021, 14:28 Uhr

Sprachen: Deutsch English

Einzelpersonen der Bevölkerung sind Einzelpersonen, die möglicherweise der Exposition der Bevölkerung ausgesetzt sind.

Art 4 Abs. 53 Richtlinie 2013/59/Euratom

Person, soweit sie nicht einer beruflichen Exposition oder einer medizinischen Exposition ausgesetzt ist.

StrlSchG 2017 § 5 Abs. 14[1]
Aktuell verwendet in:
SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[2]
Verabschiedet in der AG83 Glossar am 15. April 2021.

Weitere Definitionen

Im ICRP Glossary (Englisch)

Member of the public

Referenzen

  1. Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6