4G: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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'''HINWEIS:''' LTE ist eigentlich dem [[3G]]-Mobilfunkstandard zuzuordnen, da erst LTE-A den technischen Anforderungen des 4G-Standards entspricht. Aus Marketinggründen wird LTE jedoch meist wie LTE-A mit dem Label „4G“ versehen.  
'''HINWEIS:''' LTE ist eigentlich dem [[3G]]-Mobilfunkstandard zuzuordnen, da erst LTE-A den technischen Anforderungen des 4G-Standards entspricht. Aus Marketinggründen wird LTE jedoch meist wie LTE-A mit dem Label „4G“ versehen.  
'''HINWEIS:''' Die Verwendung der hier genannten Frequenzbänder beziehen sich auf Deutschland.


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Version vom 30. Juli 2021, 09:45 Uhr

LTE und LTE-A sind Weiterleitungen auf diese Seite.

4. Generation der Mobilfunkkommunikation (4G): Zur Vierten Generation der Mobilfunkkommunikation zählen die Mobilfunkstandards Long Term Evolution (LTE) und Long Term Evolution - Advanced (LTE-A) mit Downlink-Datenraten bis zu einigen 100 MBit s-1. LTE und LTE-A nutzen 700 MHz-, 800 MHz-, 900 MHz-, 1,8 GHz-, 2,1 GHz- und 2,6 GHz-Frequenzbänder.

HINWEIS: LTE ist eigentlich dem 3G-Mobilfunkstandard zuzuordnen, da erst LTE-A den technischen Anforderungen des 4G-Standards entspricht. Aus Marketinggründen wird LTE jedoch meist wie LTE-A mit dem Label „4G“ versehen.

HINWEIS: Die Verwendung der hier genannten Frequenzbänder beziehen sich auf Deutschland.

Aktuell verwendet in:

SSK 2019 - Elektromagnetische Felder im Automobil durch Funkanwendungen, induktives Laden und elektrisches Fahren[1] SSK 2021 - Elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit den 5G-Mobilfunknetzen[2]

Siehe auch

Englische Fassung

4th generation of mobile communications

Referenzen

  1. ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder im Automobil durch Funkanwendungen, induktives Laden und elektrisches Fahren. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 300. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 27./28. Juni 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 04.03.2020 B5
  2. ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit den 5G-Mobilfunknetzen. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 317. Sitzung der SSK am 9. und 10. Dezember 2021