Strahlenexposition der Bevölkerung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
Die Seite wurde neu angelegt: „ICRP 103 definiert die Strahlenexposition der Bevölkerung (public exposure) als: Exposition von Personen der Bevölkerung durch Strahlenquellen, mit Ausnahme…“ |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 4: | Zeile 4: | ||
<section begin=more /> | <section begin=more /> | ||
== Verwendet in == | == Verwendet in == | ||
{{Vorlage:Empf 1 mSv | {{Vorlage:Empf 1 mSv}} | ||
[[Category:Glossar]] | [[Category:Glossar]] | ||
__NOTOC__ | __NOTOC__ | ||
<section end=more /> | <section end=more /> | ||
Version vom 3. August 2020, 07:47 Uhr
ICRP 103 definiert die Strahlenexposition der Bevölkerung (public exposure) als:
Exposition von Personen der Bevölkerung durch Strahlenquellen, mit Ausnahme beruflicher oder medizinischer Expositionen sowie der Exposition durch die normale natürliche Hintergrundstrahlung.[1]
Verwendet in
SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[2]
- ↑ Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6