Strahlenexposition der Bevölkerung: Unterschied zwischen den Versionen

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ICRP 103 definiert die Strahlenexposition der Bevölkerung (public exposure) als:
ICRP 103 definiert die Strahlenexposition der Bevölkerung (public exposure) als:


Exposition von Personen der Bevölkerung durch Strahlenquellen, mit Ausnahme [[Strahlenexposition, berufliche|beruflicher]] oder [[Strahlenexpositionen, medizinische|medizinischer Expositionen]] sowie der Exposition durch die normale natürliche Hintergrundstrahlung.<ref>{{Vorlage:ICRP103}}</ref>  
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Version vom 4. August 2020, 11:10 Uhr

ICRP 103 definiert die Strahlenexposition der Bevölkerung (public exposure) als:

Exposition von Personen der Bevölkerung durch Strahlenquellen, mit Ausnahme beruflicher oder medizinischer Expositionen sowie der Exposition durch die normale natürliche Hintergrundstrahlung.[1]

Verwendet in

SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[2]


  1. Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6