Strahlenexposition der Bevölkerung: Unterschied zwischen den Versionen

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ICRP 103 definiert die Strahlenexposition der Bevölkerung (public exposure) als:
ICRP 103 definiert die Strahlenexposition der Bevölkerung (public exposure) als:


Exposition von Personen der Bevölkerung durch Strahlenquellen, mit Ausnahme [[Strahlenexposition, berufliche|beruflicher]] oder [[Strahlenexpositionen, medizinische|medizinischer Expositionen]] sowie der Exposition durch die normale natürliche Hintergrundstrahlung.<ref>{{Vorlage:ICRP103}}</ref>  
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Version vom 4. August 2020, 10:10 Uhr

ICRP 103 definiert die Strahlenexposition der Bevölkerung (public exposure) als:

Exposition von Personen der Bevölkerung durch Strahlenquellen, mit Ausnahme beruflicher oder medizinischer Expositionen sowie der Exposition durch die normale natürliche Hintergrundstrahlung.[1]

Verwendet in

SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[2]


  1. ICRP 103 [1]
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6