Äquivalentdosis: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[ICRP]] und die [[ICRU]] haben für Strahlenschutzzwecke Wichtungsfaktoren festgesetzt, welche es erlauben, die unterschiedliche biologische Wirksamkeit verschiedener Strahlungsarten und  energien und die unterschiedliche Strahlungsempfindlichkeit der verschiedenen Körperorgane und  gewebe in der Dosisangabe zu berücksichtigen. Dementsprechend hat der im Strahlenschutz verwendete Dosisbegriff „Äquivalentdosis“ die allgemeine Bedeutung eines Produktes aus einer [[Energiedosis]] und einem oder mehreren Wichtungsfaktoren. Von dem Begriff „Äquivalentdosis“ wird sowohl bei den von der ICRP definierten, auf den Körper bezogenen Dosisgrößen als auch bei den von der ICRU definierten Messgrößen der Orts- und Personendosimetrie Gebrauch gemacht. Die Einheit der Äquivalentdosis ist wie die der Energiedosis J&nbsp;kg<sup>-1</sup>, ihr Name ist wie der der [[Effektive Dosis|effektiven Dosis]] [[Sievert]] (Einheitenzeichen Sv). <section begin=more />
Die [[ICRP]] und die [[ICRU]] haben für Strahlenschutzzwecke Wichtungsfaktoren festgesetzt, welche es erlauben, die unterschiedliche biologische Wirksamkeit verschiedener Strahlungsarten und  energien und die unterschiedliche Strahlungsempfindlichkeit der verschiedenen Körperorgane und  gewebe in der Dosisangabe zu berücksichtigen. Dementsprechend hat der im Strahlenschutz verwendete Dosisbegriff „Äquivalentdosis“ die allgemeine Bedeutung eines Produktes aus einer [[Energiedosis]] und einem oder von der ICRP vorgeschlagenen Wichtungsfaktor. Von dem Begriff „Äquivalentdosis“ wird sowohl bei den von der ICRP definierten, auf den Körper bezogenen Dosisgrößen als auch bei den von der ICRU definierten Messgrößen der Orts- und Personendosimetrie Gebrauch gemacht. Die Einheit der Äquivalentdosis ist wie die der Energiedosis J&nbsp;kg<sup>-1</sup>, ihr Name ist wie der der [[Effektive Dosis|effektiven Dosis]] [[Sievert]] (Einheitenzeichen Sv).  
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==Weitere Definitionen==
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===In früheren Beratungsergebnissen der SSK===
Die ICRP und die ICRU haben für Strahlenschutzzwecke Wichtungsfaktoren festgesetzt, welche es erlauben, die unterschiedliche biologische Wirksamkeit verschiedener Strahlungsarten und  energien und die unterschiedliche Strahlungsempfindlichkeit der verschiedenen Körperorgane und  gewebe in der Dosisangabe zu berücksichtigen. Dementsprechend hat der im Strahlenschutz verwendete Dosisbegriff „Äquivalentdosis“ die allgemeine Bedeutung eines Produktes aus einer Energiedosis und einem oder mehreren Wichtungsfaktoren. Von dem Begriff „Äquivalentdosis“ wird sowohl bei den von der ICRP definierten, auf den Körper bezogenen Dosisgrößen als auch bei den von der ICRU definierten Messgrößen der Orts- und Personendosimetrie Gebrauch gemacht. Die Einheit der Äquivalentdosis ist wie die der Energiedosis J&nbsp;kg<sup>-1</sup>, ihr Name ist wie der der effektiven Dosis Sievert (Einheitenzeichen Sv).
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=== Im ICRP Glossary (Englisch) ===
=== Im ICRP Glossary (Englisch) ===
[http://www.icrpaedia.org/Equivalent_dose Equivalent dose]
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Version vom 14. Januar 2022, 11:30 Uhr

Equivalent dose ist eine Weiterleitung auf diese Seite.

Die ICRP und die ICRU haben für Strahlenschutzzwecke Wichtungsfaktoren festgesetzt, welche es erlauben, die unterschiedliche biologische Wirksamkeit verschiedener Strahlungsarten und energien und die unterschiedliche Strahlungsempfindlichkeit der verschiedenen Körperorgane und gewebe in der Dosisangabe zu berücksichtigen. Dementsprechend hat der im Strahlenschutz verwendete Dosisbegriff „Äquivalentdosis“ die allgemeine Bedeutung eines Produktes aus einer Energiedosis und einem oder von der ICRP vorgeschlagenen Wichtungsfaktor. Von dem Begriff „Äquivalentdosis“ wird sowohl bei den von der ICRP definierten, auf den Körper bezogenen Dosisgrößen als auch bei den von der ICRU definierten Messgrößen der Orts- und Personendosimetrie Gebrauch gemacht. Die Einheit der Äquivalentdosis ist wie die der Energiedosis J kg-1, ihr Name ist wie der der effektiven Dosis Sievert (Einheitenzeichen Sv).

Aktuell verwendet in:
SSK 2023 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung[1]

Englische Fassung

Equivalent dose

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Die ICRP und die ICRU haben für Strahlenschutzzwecke Wichtungsfaktoren festgesetzt, welche es erlauben, die unterschiedliche biologische Wirksamkeit verschiedener Strahlungsarten und energien und die unterschiedliche Strahlungsempfindlichkeit der verschiedenen Körperorgane und gewebe in der Dosisangabe zu berücksichtigen. Dementsprechend hat der im Strahlenschutz verwendete Dosisbegriff „Äquivalentdosis“ die allgemeine Bedeutung eines Produktes aus einer Energiedosis und einem oder mehreren Wichtungsfaktoren. Von dem Begriff „Äquivalentdosis“ wird sowohl bei den von der ICRP definierten, auf den Körper bezogenen Dosisgrößen als auch bei den von der ICRU definierten Messgrößen der Orts- und Personendosimetrie Gebrauch gemacht. Die Einheit der Äquivalentdosis ist wie die der Energiedosis J kg-1, ihr Name ist wie der der effektiven Dosis Sievert (Einheitenzeichen Sv).

SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[2]

Im ICRP Glossary (Englisch)

Equivalent dose

In Rechtstexten

Produkt aus der Energiedosis im ICRU-Weichteilgewebe und dem Qualitätsfaktor Q der ICRU nach Anlage 18 Teil D, der die Einflüsse der Strahlungsart und der Strahlungsenergie berücksichtigt. Beim Vorliegen mehrerer Strahlungsarten und Strahlungsenergien ist die gesamte Äquivalentdosis die Summe ihrer ermittelten Einzelbeiträge.

StrlSchV 2018 § 1 Abs. 2[3]

Siehe auch


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
  3. StrlSchV 2018 Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 29. November 2018. BGBl. I S. 2034, 2036, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 8) geändert worden ist