Tolerables Risiko: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Als tolerables Risiko gilt nach ICRP 103 ein Risiko, das zwar nicht willkommen ist, aber nach [[Optimierung]] hingenommen werden kann. Ein [[Grenzwert (Strahlenexposition)|Grenzwert]] begrenzt den Bereich der tolerablen Risiken nach oben.
Als tolerables Risiko gilt nach ICRP 103 ein Risiko, das zwar nicht willkommen ist, aber nach [[Optimierung im Strahlenschutz|Optimierung]] hingenommen werden kann. Ein [[Grenzwert (Strahlenexposition)|Grenzwert]] begrenzt den Bereich der tolerablen Risiken nach oben.
:Aktuell verwendet in:
:Aktuell verwendet in:
:{{Grenzwerte Bevölkerung}}
:{{Grenzwerte Bevölkerung}}

Version vom 20. Januar 2022, 09:07 Uhr

Als tolerables Risiko gilt nach ICRP 103 ein Risiko, das zwar nicht willkommen ist, aber nach Optimierung hingenommen werden kann. Ein Grenzwert begrenzt den Bereich der tolerablen Risiken nach oben.

Aktuell verwendet in:
SSK 2023 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung[1]
SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[2]

Siehe auch

Risiko, akzeptables

Weitere Definitionen

TRGS 910

Akzeptanzrisiko unterhalb dessen ein geringes, akzeptables Risiko besteht und oberhalb dessen ein mittleres Risiko unter Einhaltung der im Maßnahmenkatalog spezifizierten Maßnahmen toleriert wird, sowie ein Toleranzrisiko oberhalb dessen ein hohes Risiko besteht, das als nicht tolerabel bewertet wird.

TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen in der Fassung vom 13.01.2021

In ICRP

Exposures that are not unacceptable are then subdivided into those that are “tolerable”, meaning that they are not welcome but can reasonably be tolerated, and “acceptable”, meaning that they can be accepted without further improvement i. e. when the protection has been optimised.

ICRP60

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5