Vorkommnis: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Vorkommnis ist ein Ereignis in einer geplanten Expositionssituation, das zu einer unbeabsichtigten Exposition geführt hat, geführt  
Vorkommnis ist ein Ereignis in einer geplanten Expositionssituation, dass zu einer unbeabsichtigten Exposition geführt hat, geführt  
haben könnte oder führen könnte. Kein Vorkommnis liegt vor, wenn das Ereignis für den Strahlenschutz nicht relevant ist.
haben könnte oder führen könnte. Kein Vorkommnis liegt vor, wenn das Ereignis für den Strahlenschutz nicht relevant ist.
:{{StrlSchV2018|1|22}}
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Version vom 22. August 2022, 08:40 Uhr

Vorkommnis ist ein Ereignis in einer geplanten Expositionssituation, dass zu einer unbeabsichtigten Exposition geführt hat, geführt haben könnte oder führen könnte. Kein Vorkommnis liegt vor, wenn das Ereignis für den Strahlenschutz nicht relevant ist.

StrlSchV 2018 § 1 Abs. 22[1]
Aktuell verwendet in:
SSK 2022 - Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung[2]

Referenzen

  1. StrlSchV 2018 Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 29. November 2018. BGBl. I S. 2034, 2036, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 8) geändert worden ist
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet im Umlaufverfahren am 28. August 2022