Vorkommnis

Aus Glossar Strahlenschutz

Vorkommnis ist ein Ereignis in einer geplanten Expositionssituation, dass zu einer unbeabsichtigten Exposition geführt hat, geführt haben könnte oder führen könnte. Kein Vorkommnis liegt vor, wenn das Ereignis für den Strahlenschutz nicht relevant ist.

StrlSchV 2018 § 1 Abs. 22[1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2022[2]

Referenzen

  1. StrlSchV 2018 Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 29. November 2018. BGBl. I S. 2034, 2036, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 8) geändert worden ist
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet im Umlaufverfahren am 28. August 2022