Immission: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Version vom 7. November 2022, 14:35 Uhr
Unter Immission versteht man den Eintrag einer physikalischen oder chemischen Größe z. B. radioaktiven Stoffen oder ionisierende Strahlung, auf Menschen, Tiere und Pflanzen, aber auch auf unbelebte Materie wie Gebäude, Boden oder Wasser.
Siehe auch
Referenzen
- ↑ Rühle H, Kanisch H, Vogl K, Keller H, Bruchertseifer F, Schkade U-K, Wershofen H. Glossar zu den Messanleitungen für die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt und externer StrahIung. September 2009. ISBN 1865-8725