Immission
Aus Glossar Strahlenschutz
Unter Immission versteht man den Eintrag einer physikalischen oder chemischen Größe z. B. radioaktiven Stoffen oder ionisierende Strahlung, auf Menschen, Tiere und Pflanzen, aber auch auf unbelebte Materie wie Gebäude, Boden oder Wasser.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.
Siehe auch
Referenzen
- ↑ Rühle H, Kanisch H, Vogl K, Keller H, Bruchertseifer F, Schkade U-K, Wershofen H. Glossar zu den Messanleitungen für die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt und externer StrahIung. September 2009. ISBN 1865-8725