Strahlenschutzgrundsätze: Unterschied zwischen den Versionen

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Strahlenschutzgrundsätze sind:
Strahlenschutzgrundsätze sind:
* die Rechtfertigung jeder Strahlenexposition,
* die [[Rechtfertigung]] jeder Strahlenexposition,
* die Pflicht zur Dosisbegrenzung und zur Dosisreduzierung,
* die Pflicht zur Dosisbegrenzung und zur Dosisreduzierung,
* die Vermeidung unnötiger Strahlenexposition.
* die Vermeidung unnötiger Strahlenexposition.

Version vom 4. August 2020, 09:03 Uhr

Strahlenschutzgrundsätze sind:

  • die Rechtfertigung jeder Strahlenexposition,
  • die Pflicht zur Dosisbegrenzung und zur Dosisreduzierung,
  • die Vermeidung unnötiger Strahlenexposition.

Verwendet in

SSK 2015 - Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen[1]


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4