Strahlenschutzgrundsätze
Aus Glossar Strahlenschutz
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Grundsätze des Strahlenschutzes ist eine Weiterleitung auf diese Seite.
Die Strahlenschutzgrundsätze sind eine Reihe von Grundsätzen, die gleichermaßen für alle kontrollierbaren Expositionssituationen gelten:
- der Grundsatz der Rechtfertigung einer Exposition,
- der Grundsatz der Optimierung des Schutzes
- und der Grundsatz der Anwendung von Grenzwerten für maximale Dosen bei geplanten Situationen.
- ICRP 103 [1]
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
Weitere Definitionen
In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK
Strahlenschutzgrundsätze sind:
- die Rechtfertigung jeder Strahlenexposition,
- die Pflicht zur Dosisbegrenzung und zur Dosisreduzierung,
- die Vermeidung unnötiger Strahlenexposition.
- Aktuell verwendet in: SSK 2015[2]
In ICRP 103
Eine Reihe von Grundsätzen, die gleichermaßen für alle kontrollierbaren Expositionssituationen gelten: der Grundsatz der Rechtfertigung einer Exposition, der Grundsatz der Optimierung des Schutzes und der Grundsatz der Anwendung von Grenzwerten für maximale Dosen bei geplanten Situationen.
Im ICRP Glossary (Englisch)
Principle of justification
Principle of optimisation
Principles of protection
Principle of application of dose limits
Referenzen
- ↑ Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4
- ↑ Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6