Erfordernisschwelle (Inkorporationsüberwachung): Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Die Erfordernisschwelle ist der Schwellenwerte der potenziellen [[Effektive Dosis|effektiven Dosis]] im Kalenderjahr durch äußere und innere Exposition sowie durch innere Exposition alleine, ab denen eine regelmäßige oder aufgabenbezogene Inkorporationsüberwachung erforderlich ist. Für gebärfähige Personen gilt außerdem eine Erfordernisschwelle für die monatliche potenzielle [[Organ-Äquivalentdosis]] der Gebärmutter. | Die Erfordernisschwelle ist der Schwellenwerte der potenziellen [[Effektive Dosis|effektiven Dosis]] im Kalenderjahr durch äußere und innere Exposition sowie durch innere Exposition alleine, ab denen eine regelmäßige oder aufgabenbezogene Inkorporationsüberwachung erforderlich ist. Für gebärfähige Personen gilt außerdem eine Erfordernisschwelle für die monatliche potenzielle [[Organ-Äquivalentdosis]] der Gebärmutter. | ||
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Aktuelle Version vom 3. Mai 2023, 13:31 Uhr
Die Erfordernisschwelle ist der Schwellenwerte der potenziellen effektiven Dosis im Kalenderjahr durch äußere und innere Exposition sowie durch innere Exposition alleine, ab denen eine regelmäßige oder aufgabenbezogene Inkorporationsüberwachung erforderlich ist. Für gebärfähige Personen gilt außerdem eine Erfordernisschwelle für die monatliche potenzielle Organ-Äquivalentdosis der Gebärmutter.
Siehe auch
Weitere Definitionen
In Rechtstexten
Die Erfordernisschwelle wird durch das potenzielle Inkorporationsrisiko einer Person definiert (Inhalation). Sie beträgt 1 mSv effektive Dosis im Kalenderjahr. Das Überschreiten der Erfordernisschwelle erfordert eine regelmäßige Inkorporationsüberwachung.
Referenzen
- ↑ Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen. Teil 2: Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition (Inkorporationsüberwachung) (§§ 40, 41 und 42 StrlSchV). Anlage zum RdSchr. vom 12.1.2007 – RS II 3 - 15530/1