Risikorichtwert: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Vorschlag G.Hammer: Der Risikorichtwert (engl.: risk constraint) beschränkt prospektiv das individuelle [[Strahlenrisiko]] ([[Detriment]]) aufgrund einer potenziellen Exposition durch eine bestimmte Quelle. Es bestimmt die Obergrenze für das individuelle Risiko bei der [[Optimierung im Strahlenschutz|Optimierung]] des Strahlenschutzes. Risikorichtwerte entsprechen [[Dosisrichtwert (in geplanten Expostionssituationen)|Dosisrichtwerten]], beziehen sich aber auf potenzielle Expositionen.   
Vorschlag G.Hammer: Der Risikorichtwert (engl.: risk constraint) beschränkt prospektiv das individuelle [[Strahlenrisiko]] ([[Detriment]]) aufgrund einer potenziellen Exposition durch eine bestimmte Quelle. Er bestimmt die Obergrenze für das individuelle Risiko bei der [[Optimierung im Strahlenschutz|Optimierung]] des Strahlenschutzes. Die [[Dosisrichtwert (in geplanten Expostionssituationen)|Dosisrichtwerte]] werden entsprechend den Risikorichtwerten festgelegt und beziehen sich auf potenzielle Expositionen.   





Version vom 15. Januar 2024, 14:49 Uhr

Vorschlag G.Hammer: Der Risikorichtwert (engl.: risk constraint) beschränkt prospektiv das individuelle Strahlenrisiko (Detriment) aufgrund einer potenziellen Exposition durch eine bestimmte Quelle. Er bestimmt die Obergrenze für das individuelle Risiko bei der Optimierung des Strahlenschutzes. Die Dosisrichtwerte werden entsprechend den Risikorichtwerten festgelegt und beziehen sich auf potenzielle Expositionen.


Der Risikorichtwert (engl.: risk constraint) beschreibt in Ergänzung zum Dosisrichtwert (in geplanten Expostionssituationen) prospektiv das individuelle Strahlenrisiko (Detriment) aufgrund einer potenziellen Exposition durch eine bestimmte Quelle. Es bestimmt die Obergrenze für das individuelle Risiko bei der Optimierung des Strahlenschutzes.

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Der Risikorichtwert (engl.: risk constraint) beschreibt die prospektive und quellenbezogene Beschränkung des individuellen Strahlenrisikos (im Sinne der Wahrscheinlichkeit eines gesundheitlichen Risikos (Detriments) infolge einer potenziellen Exposition). Der Risikorichtwert definiert einen grundlegenden Schutzgrad für diejenigen Personen, die dem Risiko durch eine Quelle am meisten ausgesetzt sind. Er bestimmt die Obergrenze für das individuelle Risiko bei der Optimierung des Strahlenschutzes. Das Risiko ergibt sich aus der Wahrscheinlichkeit eines unbeabsichtigten Ereignisses, das eine Dosis verursacht, und aus der Wahrscheinlichkeit eines gesundheitlichen Risikos (Detriments) durch diese Dosis. Risikorichtwerte entsprechen Dosisrichtwerten, beziehen sich aber auf potenzielle Expositionen.

ICRP 103 [1]
Aktuell verwendet in: SSK 2015[2]

Referenzen

  1. Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6