Gefährdetes Gebiet: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Als gefährdetes Gebiet wird das Gebiet bezeichnet, in dem zur Abwehr akuter Gefahren nach den Ergebnissen der radiologischen Lageermittlung wegen der festgestellten oder zu besorgenden Überschreitung der [[Eingreifwerte]] eine oder mehrere der Maßnahmen [[Aufenthalt in Gebäuden]], [[Iodblockade|Einnahme von Jodtabletten]] und [[Evakuierung]] erwogen werden müssen. Das gefährdete Gebiet wird durch Zonen und Sektoren näher beschrieben.  
Als gefährdetes Gebiet wird das Gebiet bezeichnet, in dem zur Abwehr akuter Gefahren nach den Ergebnissen der radiologischen Lageermittlung wegen der festgestellten oder zu besorgenden Überschreitung der [[Eingreifwerte]] eine oder mehrere der Maßnahmen [[Aufenthalt in Gebäuden]], [[Iodblockade|Einnahme von Iodtabletten]] und [[Evakuierung]] erwogen werden müssen. Das gefährdete Gebiet wird durch Zonen und Sektoren näher beschrieben.  
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==Referenzen==
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<references />
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[[Category:Glossar A6]]
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[[Category:Zuständigkeit A5]]
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Version vom 27. März 2024, 15:01 Uhr

Als gefährdetes Gebiet wird das Gebiet bezeichnet, in dem zur Abwehr akuter Gefahren nach den Ergebnissen der radiologischen Lageermittlung wegen der festgestellten oder zu besorgenden Überschreitung der Eingreifwerte eine oder mehrere der Maßnahmen Aufenthalt in Gebäuden, Einnahme von Iodtabletten und Evakuierung erwogen werden müssen. Das gefährdete Gebiet wird durch Zonen und Sektoren näher beschrieben.

Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4