Strahlenschutzgrundsätze: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 28. März 2024, 14:48 Uhr
Sprachen: | Deutsch English |
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Grundsätze des Strahlenschutzes ist eine Weiterleitung auf diese Seite.
Die Strahlenschutzgrundsätze sind eine Reihe von Grundsätzen, die gleichermaßen für alle kontrollierbaren Expositionssituationen gelten:
- der Grundsatz der Rechtfertigung einer Exposition,
- der Grundsatz der Optimierung des Schutzes
- und der Grundsatz der Anwendung von Grenzwerten für maximale Dosen bei geplanten Situationen.
- Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
Weitere Definitionen
In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK
Strahlenschutzgrundsätze sind:
- die Rechtfertigung jeder Strahlenexposition,
- die Pflicht zur Dosisbegrenzung und zur Dosisreduzierung,
- die Vermeidung unnötiger Strahlenexposition.
- Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]
In ICRP 103
Eine Reihe von Grundsätzen, die gleichermaßen für alle kontrollierbaren Expositionssituationen gelten: der Grundsatz der Rechtfertigung einer Exposition, der Grundsatz der Optimierung des Schutzes und der Grundsatz der Anwendung von Grenzwerten für maximale Dosen bei geplanten Situationen.
- Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
- SSK 2015[2]
Im ICRP Glossary (Englisch)
Principle of justification
Principle of optimisation
Principles of protection
Principle of application of dose limits
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6