Strahlenschutzgrundsätze: Unterschied zwischen den Versionen

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*und der Grundsatz der Anwendung von [https://glossar-ssk.de/index.php%3Ftitle=Grenzwert_(Strahlenexposition_in_geplanten_Expositionssituationen) Grenzwerten] für maximale Dosen bei geplanten Situationen.
*und der Grundsatz der Anwendung von [https://glossar-ssk.de/index.php%3Ftitle=Grenzwert_(Strahlenexposition_in_geplanten_Expositionssituationen) Grenzwerten] für maximale Dosen bei geplanten Situationen.
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Aktuelle Version vom 28. März 2024, 14:48 Uhr

Sprachen: Deutsch English

Grundsätze des Strahlenschutzes ist eine Weiterleitung auf diese Seite.


Die Strahlenschutzgrundsätze sind eine Reihe von Grundsätzen, die gleichermaßen für alle kontrollierbaren Expositionssituationen gelten:

Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Strahlenschutzgrundsätze sind:

Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]

In ICRP 103

Eine Reihe von Grundsätzen, die gleichermaßen für alle kontrollierbaren Expositionssituationen gelten: der Grundsatz der Rechtfertigung einer Exposition, der Grundsatz der Optimierung des Schutzes und der Grundsatz der Anwendung von Grenzwerten für maximale Dosen bei geplanten Situationen.

Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
SSK 2015[2]

Im ICRP Glossary (Englisch)

Principles of protection

Principle of justification
Principle of optimisation
Principles of protection
Principle of application of dose limits

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6